Mehr wirtschaftliche und soziale Teilhabe durch Ausbildung bis 18

27.01.2020, Text: Jennifer Friedl, Redaktion/CONEDU
Durch das Programm Ausbildung bis 18 sollen junge Menschen einen höheren Bildungsabschluss erlangen. Das bringt bessere Chancen am Arbeitsmarkt, zeigt die Begleitstudie zum Programm.
Ein höherer Abschluss fördert das Engagement unter jungen Menschen.
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Jugendliche zu einem Abschluss auf der Sekundarstufe II (z.B. Lehre oder Fachschule) zu führen, ist das zentrale Vorhaben des Programms Ausbildung bis 18. Die Bundesregierung hat es 2016 im Ausbildungspflichtgesetz gesetzlich verankert. Das Institut für Höhere Studien (IHS) führte gemeinsam mit dem Österreichischen Institut für Berufsbildungsforschung (ÖIBF) eine wissenschaftliche Begleitung der Implementierung und Umsetzung des Ausbildungspflichtgesetzes durch. Ziel der Begleitstudie war es, den Prozess der Umsetzung zu dokumentieren und erste bzw. erwartete Auswirkungen auf z.B. gesellschaftlicher, aber auch ökonomischer Ebene theoretisch und empirisch zu erfassen.

 

Das Resümee der WissenschaftlerInnen: Eine Höherqualifizierung, wie sie durch das Programm angestrebt wird, verbessert die Chancen der jungen Erwachsenen am Arbeitsmarkt und kann z.B. deren Wahlbeteiligung erhöhen.

Ausbildung bis 18 kann Chancen am Arbeitsmarkt steigern

Wenn es gelingt, dass Jugendliche nach der Pflichtschule eine weitere Ausbildung absolvieren, hätte dies vor allem ökonomische Vorteile: "Die Karriere- und Entwicklungschancen der Jugendlichen verbessern sich gegenüber jenen, die maximal über einen Pflichtschulabschluss verfügen", erläutert Mario Steiner, der Leiter der wissenschaftlichen Begleitstudie. Das zeigen auch die Zahlen: Demnach lag die Arbeitslosenquote von 20- bis 24-Jährigen, die höchstens über einen Pflichtschulabschluss verfügen, im Jahr 2018 bei 17,7 %. Bei den Personen mit einem Abschluss einer Fachschule oder Lehre waren es 7,8%.

 

Eine höhere Qualifizierung werde auch zunehmend relevanter für den Arbeitsmarkt: "Es zeigt sich eine zunehmende Tendenz der Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt für geringqualifizierte Jugendliche", so Steiner. "20 Jahre zuvor hat die Differenz in der Arbeitslosenquote zwischen den beiden Qualifikationsniveaus nur 3,3 % betragen."

 

Zusätzlich möchte das Programm nicht nur vorzeitigen Bildungsabbruch verhindern, sondern auch einen Weg zurück in die Ausbildung für jene ermöglichen, die sich nicht in Bildungsprogrammen oder Lehre befinden: "Das ist ein wesentliches Zwischenziel. Erst dadurch wird Unterstützung für diese Jugendlichen überhaupt erst möglich", so Steiner.

Junge Menschen mit höherem Qualifikationsniveau gehen häufiger wählen

Ein weiterer positiver Effekt der Ausbildung bis 18 könnte sich in Bezug auf die gesellschaftliche Teilhabe und Engagement zeigen: "Während die Wahlbeteiligung junger Erwachsener, das heißt 25- bis 34-Jähriger mit einem Sekundarstufe II-Abschluss bei ca. 64 % liegt, beträgt sie nur mehr ca. 37 % bei Personen mit maximal Pflichtschulabschluss", so Steiner.

Verbesserungsbedarf gibt es im Coaching

Um Bildungsabbruch zu vermeiden, ist aber laut IHS und ÖIBF noch weiterer Handlungsbedarf notwendig. Sie empfehlen vor allem einen Ausbau an Angeboten der Schulsozialarbeit, der Schulpsychologie und des Jugend- sowie Lehrlingscoachings. Besonders das Zusammenwirken von Stadtteil- bzw. Grätzlarbeit, aber auch Vereinen müsse laut den Ergebnissen der Studie noch intensiviert werden, um z.B. Coachings zu verbessern.

Programm könnte Weiterbildungsteilnahme begünstigen

Um konkrete Angaben zum Einfluss auf das Weiterbildungsverhalten machen zu können, bedarf es laut Steiner einer Evaluation in einigen Jahren. Bekannt sei jedoch, dass die Weiterbildungsbeteiligung mit steigendem Bildungsniveau ebenfalls steigt. "Es ist also zu erwarten, dass durch die Ausbildung bis 18 die Weiterbildungsbeteiligung steigen wird", sagt Steiner.

 

Die Studie entstand im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK), des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und dem Bundeskanzleramt.

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