Einfache Schritte für mehr digitale Barrierefreiheit

Dokumente barrierefrei machen
Nicht nur Websites und mobile Anwendungen müssen barrierefrei gestaltet werden, auch Dokumente im DOC- oder PDF-Format können und sollen barrierefrei aufbereitet werden. Viele Arbeitsschritte zur Erstellung eines barrierefreien Dokuments lassen sich einfach in den Alltag integrieren und sind dann als Vorlage für weitere Dokumente nutzbar. So ist es beispielsweise im Sinne der Barrierefreiheit wichtig, zu kleine und verschnörkelte Schriften zu vermeiden. Wichtig ist auch die Semantik des Textes (also die Formatierung in Überschriften, Textpassagen, Aufzählungen), da dadurch das Dokument maschinenlesbar wird. Microsoft Office 365 verfügt über zahlreiche hilfreiche Features, die ein barrierefreies Dokument mühelos anfertigen lassen. Die Funktion der automatischen Barrierefreiheitsprüfung listet sogleich Verbesserungsvorschläge auf, die man abarbeiten kann. Auf der Website des Projekts BhW barrierefrei ist eine ausgearbeitete Arbeitsanleitung zu diesem Thema zu finden.
Videos in sozialen Netzwerken untertiteln
Vielleicht kennen Sie diese Situation: Sie sitzen in öffentlichen Verkehrsmitteln und vertreiben sich die Zeit mit lustigen oder lehrreichen Videos in sozialen Netzwerken wie Facebook oder YouTube. Um die anderen Personen nicht zu stören, haben Sie den Ton abgedreht. Untertitel helfen nicht nur in dieser Situation, insbesondere Menschen mit Hörbeeinträchtigungen sind auf Videos mit Untertiteln angewiesen, um diese ansehen zu können und damit gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wichtig ist daher, beim Publizieren eigener Videos auch Untertitel mit einzuplanen.
Gesetz: Seit 23. September ist ein barrierefreier Internetauftritt Pflicht
Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein besonderes Service für bestimmte Personengruppen, sie hat auch eine gesetzliche Grundlage. Das Projekt BhW barrierefrei verschafft sich regelmäßig einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und bietet fachkundige Beratungen dazu an. Hier ein kurzer Überblick: Seit dem Jahr 2006 existiert das E-Government Gesetz, das besagt, dass behördliche Internetauftritte und deren Angebote barrierefrei für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Des Weiteren ist seit 2018 mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz ein neues Gesetz in Kraft getreten, das den barrierefreien Zugang zu Websites und mobile Anwendungen im Allgemeinen regelt. Seit 23. September 2020 müssen alle Internetauftritte barrierefrei zugänglich sein, mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021. Möchte man Internetseiten barrierefrei programmieren, sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, vgl. https://www.w3.org/TR/WCAG21) empfehlenswert.
BhW Broschüre Digitale Barrierefreiheit erscheint Anfang 2021
Die genannten Tipps zur Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit auf Websites, in Dokumenten und auf sozialen Netzwerken gibt es demnächst auch gebündelt in einer Broschüre nachzulesen. Das Projekt BhW barrierefrei erarbeitet in Kooperation mit einigen Fach-ExpertInnen die Broschüre Digitale Barrierefreiheit. Sie soll eine Hilfestellung für alle Interessierten sein, sich in dem Thema zurechtzufinden, die gesetzlichen Grundlagen und damit verbundene Maßnahmen kennenzulernen und zu verstehen, warum digitale Barrierefreiheit für die NutzerInnen und auch für die Erwachsenenbildung wichtig ist. Die Broschüre untermauert die Dringlichkeit digitaler Barrierefreiheit durch die Auflistung wesentlicher Vorteile und bietet Checklisten für barrierefreie Websites, die die Umsetzung erleichtern. Die Broschüre ist Anfang 2021 unter www.bhw-n.eu/projekte/barrierefrei/downloadsfaq.html downloadbar und kann auch in gedruckter Form bestellt werden. Vorbestellungen und Informationen sind bereits jetzt unter barrierefrei@bhw-n.eu möglich. Darüber hinaus unterstützt das Projekt "BhW barrierefrei" durch Beratung und buchbare Webinare zum Thema Digitale Barrierefreiheit.

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