Studienabschluss-Stipendium

Für wen ist die Förderung gedacht?

Das Studienabschluss-Stipendium ist vorgesehen für Studierende, die ihr Studienziel fast erreicht haben. Voraussetzung ist, dass die Berufstätigkeit für die Dauer des Studienabschluss-Stipendiums aufgegeben wird und nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen, und - falls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist - diese bereits begonnen wurde. Studierende eines Doktoratsstudiums können kein Studienabschluss-Stipendium erhalten. Anspruch auf ein Studienabschluss-Stipendium haben österreichische Staatsbürger*innen und gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose (§ 4 StudFG).

Voraussetzungen

Studierende können ein Studienabschluss-Stipendium erhalten, wenn sie

  • entweder an einer Universität oder Privathochschule/Privatuniversität studieren und ihr Studium bis auf die Fertigstellung der Diplomarbeit/Masterarbeit und fehlende Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Umfang von höchstens 20 ECTS-Punkten abgeschlossen haben. Das Thema der Diplomarbeit muss übernommen worden sein. Ist keine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen – also z. B. auch bei Bachelorstudien – darf der Umfang der fehlenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen höchstens 40 ECTS-Punkte betragen
    oder an einer anderen Bildungseinrichtung (Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen usw.) studieren und sich in den letzten beiden Semestern vor Erreichung des Studienabschlusses befinden
  • und in den letzten 48 Monaten vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums mindestens 36 Monate erwerbstätig waren (zumindest halbbeschäftigt). Gesetzlich geregelte Schutzfristen, Kindererziehungszeiten sowie Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz werden berücksichtigt
  • und ihre Berufstätigkeit für die Dauer der Zuerkennung des Stipendiums aufgeben
  • und in den letzten 48 Monaten keine Studienbeihilfe bezogen haben
  • und bei der Zuerkennung noch nicht 41 Jahre alt sind
  • und noch kein Studium abgeschlossen haben. Ausnahme: Trotz abgeschlossenem Bachelorstudium kann für ein anschließendes Masterstudium ein Studienabschluss-Stipendium zuerkannt werden.

Was wird gefördert?

  • Studium in der Endphase

Achtung: Ein Studienabschluss-Stipendium kann nur einmal gewährt werden! Studierende, die z.B. schon ein Studienabschluss-Stipendium für das Bachelorstudium bekommen haben, können es für das Masterstudium nicht mehr in Anspruch nehmen


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe beträgt zwischen € 700,- und € 1.200,- im Monat,abhängig vom Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Achtung: Leistungen anderer Einrichtungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes (z. B. Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Praktikumsentgelte, Bezüge auf Grund des Mutterschutzes, Renten etc.) vermindern das Studienabschluss-Stipendium. Sollte für das geförderte Studium eine Studienbeitragspflicht bestehen, wird außerdem der zu entrichtende Studienbeitrag in Form eines Studienzuschusses bis zu einer Höhe von maximal € 363,36 pro Semester refundiert.

 

Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums beginnt mit dem Ersten des Monats, der von der Studierenden/vom Studierenden im Antrag bestimmt wird und erfolgt für maximal 18 Monate. Es endet jedoch vorzeitig, wenn das Studium früher abgeschlossen wird.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag für das Studienabschluss-Stipendium kann online gestellt werden oder per Formular eingereicht werden.

 

Leistungsnachweis: Im Gegensatz zur Studienbeihilfe besteht beim Studienabschluss-Stipendium (SAS) eine Besonderheit darin, dass man einen rechtzeitigen Studienabschluss nachweisen muss, damit man das erhaltene SAS nicht zurückzahlen muss. Rechtzeitig bedeutet, dass man den Studienabschluss spätestens zwölf Monate nach der letzten Auszahlung nachweisen muss. 

 

Nur in besonders schwerwiegenden Fällen (z. B. schwere Erkrankungen) kann diese 12-Monate-Frist für den Nachweis des Studienabschlusses auf Ersuchen von der Stipendienstelle verlängert werden. Wenn das Studium voraussichtlich nicht bis zum Ende des Stipendienbezugs abgeschlossen werden kann, haben Studierende die Möglichkeit, an einem Coaching der Psychologischen Studierendenberatung teilzunehmen.


Was Sie noch interessieren könnte

  • Ein Studienabschluss-Stipendium kann nur einmal gewährt werden! Studierende, die z. B. schon ein Studienabschluss-Stipendium für das Bachelorstudium bekommen haben, können es für das Masterstudium nicht mehr in Anspruch nehmen.
  • Studierende, die ein Studienabschluss-Stipendium beziehen und Auslagen für die entgeltliche Betreuung ihrer Kinder haben, können einen Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung bekommen.
  • Sonstige Förderungen, die an den Erhalt einer Studienbeihilfe geknüpft sind (Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag, Beihilfe für ein Auslandsstudium), sind für Bezieherinnen und Bezieher eines Studienabschluss-Stipendiums nicht vorgesehen.

Weitere Informationen hier: https://www.stipendium.at/stipendien/studium-beruf


Kontakt

Da es für berufstätige Studierende oft schwierig ist, die regulären Öffnungszeiten wahrzunehmen, bieten die Stipendienstellen eigene Beratungstermine für Studierende, die sich für ein Studienabschluss-Stipendium interessieren an. Um telefonische Voranmeldung bei der Stipendienstelle wird gebeten.

 

Alle Kontaktadressen in Österreich und Beschreibung der Zuständigkeiten erhalten Sie bei den Stipendienstellen.


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 05.08.2020 durch den Fördergeber bestätigt und am 15.12.2022 mit vorhandenen Informationen auf der Website abgeglichen.

 


Alle Angaben ohne Gewähr