NÖ: LAK Niederösterreich Kursbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Mitglieder der NÖ Landarbeiterkammer.

Voraussetzungen

Min. 6 Monate Kammerzugehörigkeit bei Kursbeginn.


Was wird gefördert?

  • selbst getragene Kurskosten

Wie hoch ist die Förderung?

  • Für berufsspezifische Weiterbildungskurse, die ausschließlich der beruflichen Weiterbildung dienen und vom Land NÖ bestätigt gefördert werden, beträgt die Beihilfe 70% der Kurskosten, max. EUR 500,-. (Voraussetzung für die Förderung vom Land NÖ sind u.a.: Hauptwohnsitz in NÖ mind. 6 Monate vor Kursbeginn; Antragsteller muss in einem Betrieb im Bereich der Privatwirtschaft beschäftigt sein; Kurs muss bei einem vom Land NÖ zertifizierten Bildungsträger absolviert werden – eine Liste der anerkannten Institute finden Sie unter www.noe.gv.at/bildungsfoerderung)
  • Für Kurse ohne Förderungsbewilligung vom Land NÖ beträgt die Beihilfe 50% der Kurskosten, max. EUR 450,-. Kurse, welche zur Gänze vom Dienstgeber zu finanzieren sind, werden nicht gefördert.
  • Für berufsbegleitende Studienlehrgänge beträgt die Beihilfe pro Semester EUR 100,- für die Dauer der Mindeststudienzeit (Bescheinigung über den Studienfortschritt nach Absolvierung eines Semesters erforderlich).
  • Für alle anderen Kurse (mit Ausnahme solcher, die ausschließlich der sportlichen Freizeitbeschäftigung dienen z.B. Golfkurse, Tauchkurse, Schikurse etc.) beträgt die Beihilfe 20% der Kurskosten, höchstens aber EUR 70,-, für Kurse mit beruflichem Bezug beträgt die Beihilfe max. EUR 150,-.

Die maximale Beihilfenhöhe pro Person und Jahr beträgt EUR 720,-. Für Kurskosten unter EUR 40,- wird keine Beihilfe gewährt.

Erhält der Antragsteller von anderer Seite einen Zuschuss zu den Kurskosten, wird die Differenz auf die Gesamtkosten für die Berechnung herangezogen.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Bei berufsspezifischen Weiterbildungskursen ist verpflichtend zuerst beim Land Niederösterreich (www.noe.gv.at/bildungsfoerderung) um Förderung anzusuchen. Erst nach bestätigter Förderung bzw. Angabe der Ablehnungsgründe kann um Kursbeihilfe bei der NÖ LAK angesucht werden.

Antragsformulare sind unter Beilage der erforderlichen Belege spätestens sechs Monate nach Ende des Kurses (bzw. sechs Monate nach Bestätigung über die Höhe der Förderung vom Land NÖ) bei der NÖ Landarbeiterkammer einzureichen.

Den Link zum Antragsformular finden Sie unter https://noe.landarbeiterkammer.at/foerderungen/

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:

  • Kopie der Teilnahmebestätigung (nach Beendigung des Kurses bzw. Semesters bei Studienlehrgängen) mit der Bezeichnung und der Dauer des Kurses.
  • Kopie der Zahlungsbestätigung über die Kosten, die der Antragsteller selbst getragen hat.
  • Für berufsspezifische Weiterbildungskurse ist zusätzlich die Begründung des Dienstgebers über die Notwenigkeit des Kurses beizulegen sowie die Erklärung, dass kein Kostenbeitrag geleistet wurde.
  • Gegebenenfalls eine Bestätigung über die Höhe der Bildungsförderung vom Land NÖ.

Sämtliche fremdsprachigen Unterlagen (Rechnungen, Belege, Bestätigungen, Verträge, etc.) müssen zwecks der Überprüfbarkeit der Anspruchsvoraussetzungen in Form einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.


Was Sie noch interessieren könnte

Auf die Gewährung der Kursbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Wurde die Beihilfe aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist diese der NÖ Landarbeiterkammer zurückzuerstatten.

Die Richtlinien zu dieser Förderung finden Sie unter https://noe.landarbeiterkammer.at/fileadmin/PDFs/Formulare/2023/Kursbeihilfe_Richtlinien.pdf

Weitere Infos erhalten Sie im Referat für Bildung telefonisch unter 01/ 512 16 01 23 oder unter kurse@lak-noe.at

Weitere Informationen zu dieser und anderen Förderungen erhalten Sie auch bei der Bildungs- & Berufsberatung NÖ.


Kontakt

NÖ Landarbeiterkammer
Marco d'Avianogasse 1/1
1015 Wien
Tel.: 01/512 16 01-16
Fax.: 01/512 16 01-11
E-Mail: julia.bauer@lak-noe.at

 


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 27.01.2023.

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