NÖ: AK Niederösterreich Bildungsbonus - spezial, Schwerpunkt: Lernhilfe-Bonus

Für wen ist die Förderung gedacht?

Mitglieder der AK Niederösterreich und deren Kinder

Voraussetzungen

Alle Mitglieder der AK Niederösterreich haben einmal pro Jahr Anspruch auf Ihren AK-extra Lernhilfe-Bonus. Die Teilnahme an einem Kurs kann nur einmal gefördert werden. Das heißt, sollte z.B. ein Kind einen Kurs besuchen und beide Elternteile sind AK Niederösterreich-Mitglieder so können für diesen Kurs nur Vater oder Mutter den Bonus einlösen. Ein weiterer Kurs wäre wiederum durch den anderen Elternteil förderbar oder beide Eltern könnten beispielsweise denselben Elternkurs besuchen und beide die Förderung in Anspruch nehmen.


Was wird gefördert?

Gefördert werden 
- Kurse für PflichtschülerInnen, die sie dabei unterstützen sollen wieder schulfit zu werden und 
- Kurse für Eltern, in denen sie lernen, wie Sie Ihr/e Kind/er bestmöglich beim Lernen unterstützen können. 

Die entsprechenden Kurse sind mit einem "AK-extra Lernhilfe-Logo" gekennzeichnet und werden von verschiedenen Bildungseinrichtungen in Niederösterreich angeboten.  

Förderungsfähig sind ausschließlich die selbst getragenen Kurskosten. 


Wie hoch ist die Förderung?

DienstnehmerInnen:     80 % der Kurskosten bis max. 150 Euro pro Jahr
Arbeitssuchende:           80% der Kurskosten bis max. 220 Euro pro Jahr

Vorgehensweise und wichtige Termine

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Antragstellung:
1. Der Lernhilfe-Bonus (Gutschein) kann bei Anmeldung zum Kurs in der jeweiligen Bildungseinrichtung abgegeben werden (gilt nur für
niederösterreichische Bildungseinrichtungen und AK Niederösterreich gekennzeichnete Lernhilfe-Bonus-Kurse). ODER
2. Der Lernhilfe-Bonus kann alternativ bis spätestens 6 Monate nach Kursende beantragt werden, wonach eine Überweisung auf das
angegebene Konto der Antragstellerin/des Antragstellers erfolgt. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Zahlungsbestätigung.
Bei Kursen außerhalb Niederösterreichs findet jedenfalls eine Überweisung auf das bekannt gegebene Konto der Antragstellerin/des
Antragstellers statt.

 

Das Ansuchen ist per Online-Formular unter noe.arbeiterkammer.at/lernhilfe zu stellen. (Falls Sie keinen Internetanschluss haben, hilft
Ihnen gerne Ihre Bildungseinrichtung oder eine AK-Bezirksstelle bei der Antragstellung!)

 

Weitere Informationen zu dieser Förderung finden Sie hier: 
https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/foerderungen/Lernhilfe-Bonus.html


Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen zu dieser und anderen Förderungen erhalten Sie bei der Bildungs- & Berufsberatung NÖ.

 

 


Kontakt

Arbeiterkammer Niederösterreich
z.Hd. Abt. LB/ Ref. EB
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten

Tel: 05 7171 29000
Erreichbarkeit: Mo - Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-14.00 Uhr
E-Mail: bildungsbonus@aknoe.at

https://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus


Zuletzt bestätigt

Zuletzt aktualisiert von der Bildungs- und Berufsberatung NÖ am 15.12.2022.

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