OÖ: Meisterprämie
Für wen ist die Förderung gedacht?
Die Prämie erhalten Personen mit Hauptwohnsitz OÖ, die im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 eine der folgenden Prüfungen erfolgreich abgelegt haben:
- Meisterprüfung
- Befähigungsprüfung
- Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz
- Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz
- Eignungsprüfung nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
Hinweis: AbsolventInnen einer Werkmeisterschule zählen nicht zum Kreis der Förderungsempfänger.
Voraussetzungen
- Als Nachweis für die erfolgreiche Ablegung der jeweiligen Prüfung ist das Gesamt-Prüfungszertifikat vorzulegen.
- Als Nachweis für den Hauptwohnsitz OÖ wird ein aktueller Meldezettel (nicht älter als 3 Monate) verlangt.
Hinweis: Die Prüfung selbst kann auch in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Prämie beträgt € 1.000, muss beantragt werden und wird pro Person einmal gewährt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der Antrag ist spätestens 3 Monate nach Ausstellung des Gesamtzeugnisses beim Amt der oö. Landesregierung einzubringen und erfolgt mittels (Online)Antragsformular.
Weitere Details finden Sie in der Meisterprämien-Richtlinie des Landes OÖ, die für Anträge Gültigkeit hat, die bis 31.12.2023 eingehen.
Kontakt
Amt der oö. Landesregierung
Direktion Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: +43 (0)732 7720-15121
Fax: +43 (0)732 7720-211785
E-Mail: wi.post@ooe.gv.at
Internet: Land Oberösterreich
Direktion Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: +43 (0)732 7720-15121
Fax: +43 (0)732 7720-211785
E-Mail: wi.post@ooe.gv.at
Internet: Land Oberösterreich
Für weitere Fragen zur Aus- und Weiterbildung steht Ihnen die Bildungsberatung OÖ unter der Beratungshotline 050 6906 1601 sehr gerne kostenlos zur Verfügung!
Zuletzt bestätigt
Letzte Aktualisierung: 5.1.2023
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