OÖ: Meisterprämie

Für wen ist die Förderung gedacht?

Die Prämie erhalten Personen mit Hauptwohnsitz OÖ, die im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 eine der folgenden Prüfungen erfolgreich abgelegt haben:
  • Meisterprüfung
  • Befähigungsprüfung
  • Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz
  • Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz
  • Eignungsprüfung nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz

Hinweis: AbsolventInnen einer Werkmeisterschule zählen nicht zum Kreis der Förderungsempfänger.


Voraussetzungen

  • Als Nachweis für die erfolgreiche Ablegung der jeweiligen Prüfung ist das Gesamt-Prüfungszertifikat vorzulegen.
  • Als Nachweis für den Hauptwohnsitz OÖ wird ein aktueller Meldezettel (nicht älter als 3 Monate) verlangt.

Hinweis: Die Prüfung selbst kann auch in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Prämie beträgt € 1.000, muss beantragt werden und wird pro Person einmal gewährt.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag ist spätestens 3 Monate nach Ausstellung des Gesamtzeugnisses beim Amt der oö. Landesregierung einzubringen und erfolgt mittels (Online)Antragsformular.

 

Weitere Details finden Sie in der Meisterprämien-Richtlinie des Landes OÖ, die für Anträge Gültigkeit hat, die bis 31.12.2023 eingehen.

 

 


Kontakt

Amt der oö. Landesregierung
Direktion Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: +43 (0)732 7720-15121
Fax: +43 (0)732 7720-211785
E-Mail: wi.post@ooe.gv.at 
Internet: Land Oberösterreich

 

Für weitere Fragen zur Aus- und Weiterbildung steht Ihnen die Bildungsberatung OÖ unter der Beratungshotline 050 6906 1601 sehr gerne kostenlos zur Verfügung!

 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 5.1.2023

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