NÖ: Bildungsförderung - Sonderprogramm "NÖ Lehre PLUS"
Für wen ist die Förderung gedacht?
Siehe auch: Sonderprogramm "NÖ Lehre PLUS" - NÖ Bildungsförderung
Voraussetzungen
- a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
- “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
- “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufent haltstitel gemäß § 49 NAG
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten
Welcher Personenkreis wird gefördert?
- Lehrlinge und Auszubildende, d.h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes.
- Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist der Bezug der Familienbeihilfe. - Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden
- Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Die Bildungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Weiterbildung dienen. Förderwürdige Bereiche sind u.a.:
- Informations- und Kommunikationstechnik, Informationstechnik, Elektronische Datenverarbeitung
- berufsbezogene Sprachkurse
- parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, Werkmeisterschulen
- Stapler-, Kran-, Bagger-, ADR-Kurse, C-Führerscheine
- Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung. - Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
- Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden.
- Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.
Siehe auch: Sonderprogramm "NÖ Lehre PLUS" - NÖ Bildungsförderung
Was wird gefördert?
Die Bildungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Weiterbildung dienen. Förderwürdige Bereiche sind u.a.:
- Informations- und Kommunikationstechnik, Informationstechnik, Elektronische Datenverarbeitung
- berufsbezogene Sprachkurse
- parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, Werkmeisterschulen
- Stapler-, Kran-, Bagger-, ADR-Kurse, C-Führerscheine
- Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung.
Siehe auch: Sonderprogramm "NÖ Lehre PLUS" - NÖ Bildungsförderung
Wie hoch ist die Förderung?
Siehe auch: Sonderprogramm "NÖ Lehre PLUS" - NÖ Bildungsförderung
Vorgehensweise und wichtige Termine
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.
Siehe auch: Sonderprogramm "NÖ Lehre PLUS" - NÖ Bildungsförderung
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Kontakt
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742 9005 13777
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