NÖ: Fördermodell Berufsreife - NÖ Landeskliniken-Holding

Für wen ist die Förderung gedacht?

OrdentlicheR SchülerInnen an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule (GuKPS) in Niederösterreich in der Ausbildung gehobener Dienst Gesundheits- und Krankenpflege ODER Pflegefachassistenz.

Voraussetzungen

  • Sie sind ordentlicheR SchülerIn an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule (GuKPS) in Niederösterreich in der Ausbildung gehobener Dienst Gesundheits- und Krankenpflege ODER Pflegefachassistenz.
  • Sie haben bis zu 2 Jahre nach der Diplomierung (ausschlaggebend ist das Datum des Diploms vom gehobenen Dienst einer NÖ GuKPS) oder bis zu 3 Jahre nach dem Abschluss in der Pflegefachassistenz Zeit mit Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung zu beginnen.
    Während der Ausbildung zur PFA kann bereits mit den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik begonnen werden. Der Fachbereich Gesundheit und Soziales jedoch erst nach Abschluss der Ausbildung PFA.
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen! Wenn Sie dieses Fördermodell beanspruchen, können Sie von anderen Stellen keine Förderungen mehr beziehen.

Die Förderung wird durch den NÖ Gesundheits- und Sozialfonds im Auftrag des Landes NÖ gewährt. Die Berufsreifekurse können bei jedem zertifizierten Bildungsträger in Niederösterreich absolviert/gefördert werden. Bei erforderlicher Teilnehmeranzahl können Kurse in den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen organisiert werden.

 


Was wird gefördert?

Kosten für positiv absolvierte Berufsreifeprüfungen in den Fächern Englisch, Deutsch, Mathematik und dem Fachbereich Gesundheit und Soziales.

Nicht gefördert werden:

  • Prüfungsantrittskosten
  • allfällige Kosten für Wiederholungsprüfungen
  • Kosten für Vergebührungen
  • allfällige Fahrt-, Verpflegs- und Unterkunftskosten
  • allfällige Kosten für Lehrmittel, Lehrbücher, Literatur
  • allfällige Kosten für Orientierungskurse zu Vorbereitungskursen, ...

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal € 790,-- pro Kurs.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Nach positiv abgeschlossenem Fach (Deutsch, Englisch, Mathematik oder Fachbereich Gesundheit und Soziales) können die entstandenen Kurskosten mit dem Refundierungsantrag inkl. aller Belege (Zahlungsnachweis Rechnung, Zeugnis, Ausbildungsbestätigung der Schule (während der Ausbildungszeit bei Kursbeginn), Diplom) per E-Mail an pflegeschulen.noe@noe-lga.at oder judith.punz@noe-lga.at zur Bearbeitung gesandt werden.

Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://pflegeschulen-noe.at/ausbildung/berufsreife-fuer-schuelerinnen-und-schueler-in-der-diplomausbildung bzw. entnehmen Sie der Richtlinie zur Förderung der Berufsreife.

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.


Kontakt

Bei allfälligen Rückfragen zum Thema Förderung steht Ihnen Fr. Judith Punz per Mail gerne zur Verfügung: judith.punz@noe-lga.at

Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 03.10.2024. 

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