AK-Karenzbildungskonto – Steiermark
Für wen ist die Förderung gedacht?
Graz: Kostenlose Kinderwelt in Kurszeiten
Wer in Graz einen VHS-Kurs besucht, kann auch heuer wieder die Kinderwelt der AK in Anspruch nehmen. Kinder (bis 14 Jahre) werden von unseren Betreuerinnen und Betreuern liebevoll beaufsichtigt und beschäftigt.
Kontakt: vhs@akstmk.at oder 05-7799-5025.
Voraussetzungen
Wer vor der Karenz AK-Mitglied war und jetzt Kinderbetreuungsgeld bezieht, bekommt 1.000 Euro auf das Karenzbildungskonto gutgeschrieben.
Was wird gefördert?
Dieses Guthaben kann bis zum 2. Geburtstag des Kindes in VHS- und bfi-Veranstaltungen investiert werden, die jobfit machen (z.B. Sprach- und EDV-Kurse). Die vom Karenzbildungskonto abbuchbaren Kurse sind im jeweiligen Programm mit dem AK-Logo gekennzeichnet.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
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weitere Infos:
https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenzbildungskonto/Karenzbildungskonto.html
Pro Kurs dürfen nicht mehr als 500 Euro vom Karenzbildungskonto abgebucht werden, die Anzahl der Kurse pro Semester ist nicht limitiert, sodass pro Semester auch mehrere Kurse besucht werden können. Vorsicht ?wer sein Büchlein nicht mehr findet, hat auch sein Guthaben verloren.
Ein etwaiges Restguthaben erlischt mit dem Ende der arbeitsrechtlichen Elternkarenz, also dem 2. Geburtstag des Kindes. Bei geteilter Karenzzeit bevor das Kind zwei geworden ist, bekommen Vater und Mutter je ein eigenes AK-Karenzbildungskonto. Dann sind von beiden Elternteilen die Nachweise zu erbringen.
Kontakt
VHS:
Tel: 05 7799-5000 Programm unter:
http://www.vhsstmk.at
BFI:
05 7270 Programm unter:
http://www.bfi-stmk.at/
Zuletzt bestätigt
Alle Angaben ohne Gewähr