Bgld: AK-Schulbeihilfe für den 2. Bildungsweg
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Dienstnehmer mit AK-Mitgliedschaft im Burgenland sowie auch deren ev. nicht kammerzugehörige Ehepartner, wenn eine berufsbildende Schule besucht wird oder sie an Maßnahmen zur Erlangung der Reifeprüfung oder zur Vorbereitung der Qualifizierung für den Fachhochschulbesuch teilnehmen.
An StudentInnen bzw. SchülerInnen an Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogischen Akademien, Polytechnischen Lehrgängen und auch an TeilnehmerInnen von Weiterbildungskursen, sowie an Lehrgängen für die Erlangung der Meisterprüfung werden keine Beihilfen vergeben. Auch Klassenwiederholungen können nicht gefördert werden.
Das Familien-Nettoeinkommen darf monatlich € 2.323,00 (Eltern + Kind) nicht übersteigen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10% dieses Betrages:
- Familie mit 1 Kind € 2.323,00 netto
- Familie mit 2 Kindern € 2.555,30 netto
- Familie mit 3 Kindern € 2.787,60 netto
- Familie mit 4 Kindern € 3.019,90 netto
- Familie mit 5 Kindern € 3.252,20 netto
Bei der Berechnung des Familieneinkommens ist das Einkommen der Eltern heranzuziehen. Dabei bleiben Trennungsgelder, Fahrtkosten, Überstunden, Familienbeihilfe, etc. außer Betracht.
Um weitere 10% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Jahresumsatz laut letztem Umsatzsteuerbescheid mal 0,3.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Letzter Einheitswertbescheid mal 0,5.
Einkünfte als freier Dienstnehmer: Einkommen abzüglich Einkommensteuer lt. letztgültigem Einkommensteuerbescheid
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
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weitere Informationen:
Kontakt
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Silvia Knopf
Email: silvia.knopf@akbgld.at
Telefon: 02682/740-3113
Zuletzt bestätigt
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