AK Lehrbeihilfe – Burgenland

Für wen ist die Förderung gedacht?

Lehrlinge aus einkommensschwachen Familien,

Auch für Lehrlinge einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung.


Voraussetzungen

Zumindest ein Elternteil muss zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörig sein. Außerdem dürfen die Eltern für die Lehrausbildung des Kindes keine gleichartigen Förderungen von dritter Stelle bekommen (Landesregierung, AMS, etc.).

Familien, deren Einkommen monatlich € 3.092,41 (brutto, Eltern + Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 14% dieses Betrages:

  • Familie mit 1 Kind € 3.092,41 brutto
  • Familie mit 2 Kindern € 3.525,35 brutto
  • Familie mit 3 Kindern € 3.958,29 brutto
  • Familie mit 4 Kindern € 4.391,23 brutto
  • Familie mit 5 Kindern € 4.824,17 brutto

Bei der Berechnung des Familieneinkommens ist das Einkommen der Eltern heranzuziehen. Dabei bleiben Trennungsgelder, Fahrtkosten, Überstunden, Familienbeihilfe, etc. außer Betracht. Bei Lehrlingen wird eine Lehrlingsentschädigung nicht berücksichtigt.

Um weitere 14% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.

Weitere Details siehe AK-Homepage.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Lehrbeihilfe beträgt monatlich € 70,-- und gelangt in Halbjahresraten zu je € 420,-- zur Auszahlung.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Die AK-Lehrbeihilfe wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

Was Sie noch interessieren könnte

Die Beihilfe wird ab dem Antragsmonat gewährt. Der Antrag auf Lehrhilfe muss für jedes Lehrjahr neu gestellt werden.

 

https://bgld.arbeiterkammer.at/lehr-schulbeihilfe 

 

 


Kontakt

AK Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

Tel.: 02682 740 3321 

beihilfen@akbgld.at 

 

 

 

 


 

 

 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 08.10.2024 (nach Abgleich mit der AK-Webseite)

Alle Angaben ohne Gewähr