AK Lehrbeihilfe – Burgenland
Für wen ist die Förderung gedacht?
Auch für Lehrlinge einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung.
Voraussetzungen
Zumindest ein Elternteil muss zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörig sein. Außerdem dürfen die Eltern für die Lehrausbildung des Kindes keine gleichartigen Förderungen von dritter Stelle bekommen (Landesregierung, AMS, etc.).
Familien, deren Einkommen monatlich € 3.092,41 (brutto, Eltern + Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 14% dieses Betrages:
- Familie mit 1 Kind € 3.092,41 brutto
- Familie mit 2 Kindern € 3.525,35 brutto
- Familie mit 3 Kindern € 3.958,29 brutto
- Familie mit 4 Kindern € 4.391,23 brutto
- Familie mit 5 Kindern € 4.824,17 brutto
Bei der Berechnung des Familieneinkommens ist das Einkommen der Eltern heranzuziehen. Dabei bleiben Trennungsgelder, Fahrtkosten, Überstunden, Familienbeihilfe, etc. außer Betracht. Bei Lehrlingen wird eine Lehrlingsentschädigung nicht berücksichtigt.
Um weitere 14% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.
Weitere Details siehe AK-Homepage.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
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Kontakt
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682 740 3321
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