AK ZUKUNFTS:AKTIE – Tirol
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Kurs fällt in den förderbaren Bereich und ist mit dem AK-Logo gekennzeichnet
- Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen bis spätestens drei Monate nach dem Kursende (Zukunfstaktie samt Teilnahmebestätigung und Einzahlungsbeleg in Kopie)
- erfolgreicher Kursbesuch: Anwesenheit von mindestens 75% der Kurszeit
Sämtliche Details zu den Bestimmungen und Richtlinien finden Sie im Antrag hier.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nur Kurse, die im Online-Katalog unter www.tiroler-bildungskatalog.at oder in den Kursbüchern mit dem AK Logo gekennzeichnet sind und vom Kursanbieter vorher zur Bewilligung eingebracht wurden.
Folgende Kurse fallen grundsätzlich in den Förderbereich:
• Europäischer Computerführerschein (ECDL Core bzw. Standard)
• EDV Grundlagenkurse, die Bestandteil des ECDL Core bzw. Standard sind
• PC-EinsteigerInnen-Seminare
• Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg (mind. 90 UE)
• Berufsreifeprüfung
• Studienberechtigungsprüfung
• Werkmeisterschulen
• Assistenzberufe nach MABG (Einzelmodule siehe Richtlinie)
• Medizinischen Masseur gemäß MMHmG
• Heilmasseur gemäß MMHmG
• Digitalisierung
• Fortbildungskurse im Pflegebereich
Wie hoch ist die Förderung?
Förderungen von dritter Seite werden insoweit berücksichtigt, als der gesamte Förderbetrag nicht höher als 80% der nachgewiesenen Bildungskosten sein darf.
Vorgehensweise und wichtige Termine
• Kopie der Teilnahmebestätigung oder Kopie des Prüfungszeugnisses
• Kopie des Einzahlungsbeleges
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Kontakt
Bildungspolitische Abteilung
6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7
Tel.: 0800 22 55 22 DW 1515
Fax: 0512/53 40-1559
E-Mail: bildung@ak-tirol.com
Home: www.ak-tirol.com
Antragsformular und Richtlinien
https://tirol.arbeiterkammer.at/service/musterbriefeundantraege/Bildung/Zukunftsaktie.html
Zuletzt bestätigt
Alle Angaben ohne Gewähr