Überbetriebliche Lehrausbildung
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Sie haben nachweislich eine Lehrstelle gesucht oder haben eine betriebliche Lehrausbildung abgebrochen.
- Sie haben die Schulpflicht abgeschlossen.
Was wird gefördert?
Sie erhalten eine monatliche Ausbildungsbeihilfe und anfallende Ausbildungskosten (wie z.B. Fahrten).
Wie hoch ist die Förderung?
Im 1. und 2. Lehrjahr 332,40 Euro pro Monat,
ab dem 3. Lehrjahr 768,00 Euro pro Monat.
Übrigens: Ihr Einkommen, Ihre Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträge zahlt das AMS. Sie erhalten es allerdings von Ihrer Schulungseinrichtung.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Was Sie noch interessieren könnte
Sie haben noch nicht entschieden, welche Lehre Sie absolvieren möchten? Dann besuchen Sie zuerst einen Berufsorientierungskurs. Dort erfahren Sie,
welche Ausbildungen es gibt,
wie der Alltag in verschiedenen Berufen aussieht und
welche Aussicht auf einen Lehr- oder Arbeitsplatz Sie haben.
Danach schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer Schulungseinrichtung und beginnen die überbetriebliche Lehrausbildung:
Entweder werden Sie in der Schulungseinrichtung selbst ausgebildet.
Oder die Schulungseinrichtung kooperiert mit Unternehmen, in denen Sie die praktischen Fertigkeiten erlernen.
Sie sind rechtlich allen anderen Lehrlingen gleichgestellt und besuchen daher auch die Berufsschule. Dort lernen Sie die Theorie.
Sonderformen für benachteiligte Jugendliche:
Entweder bekommen Sie mehr Zeit für Ihren Lehrabschluss.
Oder Sie erwerben nur einen Teil der Qualifikationen aus dem Lehrberuf.
Kontakt
- Erste Ansprechpartner sind die regionalen Geschäftsstellen des AMS
- Informationen auf den Seiten des AMS.
- Weitere Förderungen des AMS für Arbeitssuchende.
Zuletzt bestätigt
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