Beihilfe zusätzlich zum Bildungsteilzeitgeld
Für wen ist die Förderung gedacht?
Für Personen, die über kein hohes Einkommen verfügen und Bildungsteilzeitgeld beziehen.
Voraussetzungen
- Sie erhalten Bildungsteilzeitgeld.
- Ihr Bruttoeinkommen, von dem das Bildungsteilzeitgeld bemessen wird, überschreitet nicht die Summe von EUR 2.700,-.
- Die Ausbildung, die Sie absolvieren, wird Ihre Chancen am Arbeitsmarkt voraussichtlich verbessern. Ob das der Fall ist, schätzt das AMS ein.
- Der Kurs kostet nicht mehr als 3.000,-.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können:
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Schulgeld
- Lehrmittel
- Schulungskleidung (z.B. Schuhe für Baukurse)
- Selbstbehalt für Schulbücher
- Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Unterkunft
- Verpflegung
Wie hoch ist die Förderung?
Sie müssen Kosten für Kurse, Reisen usw. nachweisen. Das AMS kann bis zu 100% der jeweiligen Kosten übernehmen.
Wie hoch die Beihilfe für Sie konkret ist, erfahren Sie von Ihrem*r AMS-Berater*in.
Wie lange erhalten Sie die Beihilfe?
Entweder für die Dauer eines Kurses (z. B. Buchhaltungskurs) oder für ein Kurs-Paket (z. B. Buchhaltungskurs I und II).
Vorgehensweise und wichtige Termine
- Informieren Sie sich, bevor Sie einen Antrag auf Bildungsteilzeit stellen, ob diese Förderung für Sie ebenfalls in Frage kommt.
- Nehmen Sie rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto Kontakt auf.
Was Sie noch interessieren könnte
- Infos auf der Seite des AMS
- Weitere Förderungen des AMS für Arbeitssuchende.
Kontakt
Nehmen Sie mit der für Sie zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS oder über Ihr eAMS-Konto Kontakt auf.
Zuletzt bestätigt
Diese Informationen wurden zuletzt am 11.09.2023 anhand der Webseite des AMS überprüft.
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