Beihilfe zusätzlich zum Bildungsteilzeitgeld

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Personen, die über kein hohes Einkommen verfügen und Bildungsteilzeitgeld beziehen.

Voraussetzungen

  • Sie erhalten Bildungsteilzeitgeld.
  • Ihr Bruttoeinkommen, von dem das Bildungsteilzeitgeld bemessen wird, überschreitet nicht die Summe von EUR 2.700,-.
  • Die Ausbildung, die Sie absolvieren, wird Ihre Chancen am Arbeitsmarkt voraussichtlich verbessern. Ob das der Fall ist, schätzt das AMS ein.
  • Der Kurs kostet nicht mehr als 3.000,-.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Schulgeld
  • Lehrmittel
  • Schulungskleidung (z.B. Schuhe für Baukurse)
  • Selbstbehalt für Schulbücher
  • Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Unterkunft
  • Verpflegung

Wie hoch ist die Förderung?

Sie müssen Kosten für Kurse, Reisen usw. nachweisen. Das AMS kann bis zu 100% der jeweiligen Kosten übernehmen.
Wie hoch die Beihilfe für Sie konkret ist, erfahren Sie von Ihrem*r AMS-Berater*in.
 
Wie lange erhalten Sie die Beihilfe?

Entweder für die Dauer eines Kurses (z. B. Buchhaltungskurs) oder für ein Kurs-Paket (z. B. Buchhaltungskurs I und II).


Vorgehensweise und wichtige Termine

  • Informieren Sie sich, bevor Sie einen Antrag auf Bildungsteilzeit stellen, ob diese Förderung für Sie ebenfalls in Frage kommt.
  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto Kontakt auf.

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Kontakt

Nehmen Sie mit der für Sie zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS oder über Ihr eAMS-Konto Kontakt auf.

Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 11.09.2023 anhand der Webseite des AMS überprüft.

Alle Angaben ohne Gewähr