Beihilfe zu Kurskosten, Kursnebenkosten und zur Deckung des Lebensunterhaltes
Für wen ist die Förderung gedacht?
In besonderen Fällen können auch Beschäftigte, die wenig verdienen, diese Förderung erhalten.
Voraussetzungen
- Sie sind arbeitslos.
- Der Kurs erhöht Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt.
In Ausnahmefällen werden auch Menschen mit geringem Einkommen gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können
- die Deckung des Lebensunterhaltes während der Teilnahme,
- Kurskosten wie z.B. Kursgebühren, Gebärdensprachdolmetschkosten, Lehrmittel und Prüfungsgebühren
- Kursnebenkosten, wie z.B. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung
Wie hoch ist die Förderung?
Alle Förderungswerber*innen, die eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, sind kranken-, unfall-, und pensionsversichert.
Von den Kursgebühren und Kursnebenkosten übernimmt das AMS bis zu 100% der nachgewiesenen Kosten.
Vorgehensweise und wichtige Termine
- Kontaktaufnahme mit dem AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme
- Informations- und Beratungsgespräche mit den AMS-Berater*innen
- Abwarten der Entscheidung
Achtung: Die Förderrichtlinien sind regional unterschiedlich! Die Bewilligung durch das AMS muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Sie beantragen die Beihilfe entweder persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto.
Was Sie noch interessieren könnte
Weitere Informationen:
- Beschreibung des AMS
- Weitere Förderungen des AMS für Arbeitssuchende
Kontakt
Zuletzt bestätigt
Diese Informationen wurden zuletzt am 09.12.2025 anhand der Webseiten des AMS überprüft.
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