Sbg: Bildungsscheck des Landes Salzburg
Für wen ist die Förderung gedacht?
Personen, die zum Zeitpunkt des Kursbeginnes den Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben sowie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Kursbeginnes im Bundesland Salzburg
- folgender Personenkreis wird gefördert: Arbeitnehmer:innen, Freie Dienstnehmer:innen, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Wiedereinsteiger:innen, Arbeitslose, Sozialunterstützungsbezieher:innen, selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson!) mit in Summe max. 5 Beschäftigten/Lehrlingen, Bezieher:innen von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld, Personen dieVorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren, Personen, die Deutschkurse als Fremdsprache besuchen
- Akademiker:innen sind generell ausgeschlossen! Ausnahme: Wiedereinsteiger:innen aus familiären Gründen wie z. B. Kind oder Pflegefall in der Familie, sowie Sozialunterstützungsbeziehende bzw. geringverdienende Akademiker:innen bis zur Höhe der steuerpflichtigen Einkommensgrenze, sowie bei Besuch eines Kurses "Deutsch als Fremdsprache".
- Schüler:innen sind generell ausgeschlossen. Ausnahme: Deutsch als Fremdsprache, Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung, Ausbildungen in Pflege- und medizinischen Assistenzberufen sowie in der Physiotherapie.
- Student:innen sind ausgeschlossen, außer sie besuchen einen Deutschkurs als Fremdsprache und sind über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt.
- die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Ausbildungsträger stattfinden.
- die zur Förderung eingereichten Kosten muss die/der Antragsteller:in selbst
bezahlt haben. - Die einzelne Bildungsmaßnahme muss mindestens € 200,00 kosten.
Was wird gefördert?
- Es werden ausschließlich berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
- Umschulungen müssen bis ein Jahr nach Kursabschluss angewendet und nachgewiesen werden.
- Davon werden 50% der Kurskosten gefördert (in manchen Fällen mehr)
- Nicht gefördert werden Fahrtkosten, Kosten für Lehrbücher, Unterrichtsmaterialien, Unterkunft, Prüfungsgebühren sowie Ausbildungen, die mit einem akademischen Grad abschließen.
- Nicht gefördert werden ebenso Kurse in den Bereichen Weltanschauung, Persönlichkeitsentwicklung, Alternativ- und Komplementärmedizin, Sport- und Wellnessbereich, Freizeit- und Hobbykurse etc.
- Onlinekurse werden nur dann gefördert, eine mindestens 30%ige physische Anwesenheit an einem Kursort bestätigt wird. Kurse, die zu 100 % online stattfinden, werden nur gefördert, wenn eine Prüfung mit physischer Anwesenheit in einer Bildungseinrichtung und bestätigt durch diese stattfindet.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, für Antragsteller:innen ohne abgeschlossene Ausbildung 90%, wobei folgende Höchstbeträge pro 4-Jahresperiode (2024-2028 bzw. 2025-2029) festgelegt sind:
- Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse € 1.100 ,-
- Kurse von Personen über 50 Jahre € 1.400,-
- Kurse von Personen über 18 Jahre (ohne Berufsausbildung bzw. nur Pflichtschulabschluss) € 2.200,-
- Meister- oder Befähigungsprüfung, Unternehmer/innen- Ausbildung € 2.200,-
- Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung € 2.200,-
- Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe und Medizin. Assistenzberufe): € 2.200
- Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale Berufe/Kompetenz: € 2.000
Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 200 werden nicht gefördert.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der Antrag muss spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Beginn (neue Richtlinie 2025 !!) der Ausbildung/ des Kurses gestellt werden. Kurse die vor dem 31.12.2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach Kursende eingereicht werden.
Was Sie noch interessieren könnte
Antragsstellung ausschließlich über das online Antragsformular hier.
Nach Beendigung der geförderten Maßnahme ist eine Kopie der Bestätigung unaufgefordert zu übermitteln.
Anträge in Papierform sind nicht möglich!
Die Förderung wird nach Vorlage einer Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss in einer Summe ausbezahlt.
Kontakt
https://www.salzburg.gv.at/themen/wirtschaft/regional/arbeitsmarktpolitik/bildungsscheck
Förderstelle und Anschrift:
Land Salzburg
Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Südtirolerplatz 11
5020 Salzburg
bildungsscheck@salzburg.gv.at
AnsprechpartnerIn
Gerhard Walcher
Andrea Neumaier
0662 8042 3600
Zuletzt bestätigt
Zuletzt aktualisiert 01/2025
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