Sbg: Bildungsscheck des Landes Salzburg
Für wen ist die Förderung gedacht?
Personen, die zum Zeitpunkt des Kursbeginnes den Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben sowie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Kursbeginnes im Bundesland Salzburg
- folgender Personenkreis wird gefördert: Arbeitnehme:innen, Freie Dienstnehmer:innen, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Personen dieVorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren, Wiedereinsteiger:innen, Arbeitslose, selbstständig Erwerbstätige mit in Summe max. 5 Beschäftigten/Lehrlingen, Bezieher:innen von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld, Sozialunterstützungsbezieher:innen,
- Akademiker:innen sind generell ausgeschlossen! Ausnahme: Wiedereinsteiger:innen aus familiären Gründen wie z. B. Kind oder Pflegefall in der Familie, sowie arbeitslose bzw. geringverdienende Akademiker:innen bis zur Höhe der steuerpflichtigen Einkommensgrenze
- die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Ausbildungsträger stattfinden.
- die zur Förderung eingereichten Kosten müssen dem/der Antragsteller:in persönlich
erwachsen sein. - Die einzelne Bildungsmaßnahme muss mindestens € 200,00 kosten.
Was wird gefördert?
- Es werden ausschließlich berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Umschulungen müssen ein Jahr nach Kursabschluss angewendet und nachgewiesen werden.
- davon werden 50% der Kurskosten gefördert (in manchen Fällen mehr)
- Nicht gefördert Fahrtkosten, Kosten für Lehrbücher, Unterrichtsmaterialien, Unterkunft, Prüfungsgebühren sowie Ausbildungen, die mit einem akademischen Grad abschließen.
- Onlinekurse werden nur dann gefördert, eine mindestens 30%ige physische Anwesenheit an einem Kursort bestätigt wird. Kurse, die zu 100 % online stattfinden, werden nur gefördert, wenn eine Prüfung mit physischer Anwesenheit in einer Bildungseinrichtung und bestätigt durch diese stattfindet.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, für Antragsteller:innen ohne abgeschlossene Ausbildung 80%, wobei folgende Höchstbeträge pro 4-Jahresperiode (2023-2027 bzw. 2024-2028) festgelegt sind:
- Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse € 1.100 ,-
- Kurse von Personen über 50 Jahre € 1.400,-
- Kurse von Personen über 18 Jahre (ohne Berufsausbildung bzw. nur Pflichtschulabschluss) € 2.200,-
- Meister- oder Befähigungsprüfung, Unternehmer/innen- Ausbildung € 2.200,-
- Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung € 2.200,-
- Ausbildungen zur Heimhilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplompflegekraft: € 2.200
- Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale Berufe/Kompetenz: € 2.000
Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 200 werden nicht gefördert.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der Antrag muss spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Ausbildung bzw. spätestens innerhalb von 3 Monaten nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden.
Was Sie noch interessieren könnte
Antragsstellung ausschließlich über das online Antragsformular hier.
Nach Beendigung der geförderten Maßnahme ist eine Kopie der Bestätigung unaufgefordert zu übermitteln.
Anträge in Papierform sind nicht möglich!
Die Förderung wird nach Vorlage einer Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss in einer Summe ausbezahlt.
Kontakt
https://www.salzburg.gv.at/themen/wirtschaft/regional/arbeitsmarktpolitik/bildungsscheck
Förderstelle und Anschrift:
Land Salzburg
Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Südtirolerplatz 11
5020 Salzburg
bildungsscheck@salzburg.gv.at
AnsprechpartnerIn
Gerhard Walcher
Andrea Neumaier
0662 8042 3600
Zuletzt bestätigt
Zuletzt aktualisiert 02/2024
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