Kärnten: Bildungsförderung des Landes

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, Lehrlinge
  • Arbeitnehmer:innen, die sich in Karenz (z.B. Elternkarenz) befinden
  • WiedereinsteigerInnen

Voraussetzungen

Arbeitnehmer:innen und freie DienstnehmerInnen:

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • Einkommensobergrenze von € 30.000,-- brutto jährlich (Jahreslohnzettel - Ziffer 245)
  • Bei Alleinverdiener, (i.S. ESTG) und je unterhaltspflichtigem Kind erhöht sich dieser Betrag um € 1.000,--

Arbeitnehmer:innen in Karenz (z.B. Elternkarenz) und WiedereinsteigerInnen:

  • die bis zu 3 Jahre nach Karenzende den Wiedereinstieg in das Berufsleben beabsichtigen
  • es darf keine anderweitige Förderung (von Land/Bund) gewährt werden

Siehe dazu die Richtlinien (gültig ab 1.1.2019) und die Erläuterungen zur Bildungsförderung (gültig ab 1.1.2019):

https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=3&detail=913


Was wird gefördert?

  • Es können grundsätzlich nur Weiterbildungsmaßnahmen, die eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen, gefördert werden (Hobbykurse und Weiterbildungen, die in die Selbständigkeit führen, sind generell nicht förderfähig. Ebenfalls nicht gefördert werden Basiskurse sowie Grundlagen zur Ausübung eines Berufes, Informationsveranstaltungen, Studiengänge und akademische Lehrgänge).
  • Berufsspezifische Kursmaßnahmen, die der Absicherung des bestehenden Arbeitsplatzes dienen und eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben.
  • Es können nur Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen ab einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten zu je mind. 45 min. gefördert werden; bei einer modularen Kursmaßnahme sind die gewählten Moduleinheiten kumuliert zu sehen.
  • Die Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen müssen von einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Siehe dazu https://wissenslandkarte.ktn.gv.at/foerderungen/bildungstraeger
  • Kursmaßnahmen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der während der Maßnahme ausgeübten Tätigkeit stehen, jedoch dem Wechsel in ein anderes Berufsfeld dienen, können nur gefördert werden, wenn:

    • Maßnahmen dem Bereich Digitalisierung/ IKT absolviert werden, oder
    • der Berufswechsel dringend notwendig ist – z.B. Allergien, Berufskrankheiten – und nachweislich eine Förderung durch Dritte (AMS, SMS, Krankenkassenträger) abgelehnt wurde.

    Der Fördergeber behält sich vor, in diesem Fall die Stellungnahme einer anerkannten Bildungsberatungsstelle (z.B. Bildungsberatung Österreich – Netzwerk Kärnten) dem Antrag zugrunde zu legen und den tatsächlichen Berufswechsel vor Auszahlung der Förderung zu überprüfen.

    Bei Wiedereinsteiger:innen während bzw. nach der Elternkarenz können Weiterbildungsmaßnahmen, die den Wiedereinstieg in eine berufliche Tätigkeit erleichtern, gefördert werden. Nachweise zum beruflichen Konnex (entweder zur beruflichen Tätigkeit vor Antritt der Elternkarenz, eine Einstellzusage nach der Elternkarenz oder die Arbeitsperspektive für die zukünftige berufliche Tätigkeit) sind im Bedarfsfall vorzulegen.


Wie hoch ist die Förderung?

  • maximale Förderhöhe: € 2.500,-- innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren
  • Kurskosten sowie Prüfungsgebühren ab € 100,- werden grundsätzlich bis zur maximalen Förderhöhe mit 25% gefördert.
  • Maßnahmen der Digitalisierung, Industrie 4.0, Informatik, IKT, Mikroelektronik, Fertigungstechnik, Elektrotechnik, Reinraumtechnik, Automatisierungstechnik, Mechatronik, Mechanik, Hochbau, Tiefbau, Bautechnik, Schweißtechnik, Maschinenbau, Konstruktion, CAD, Werkmeisterschulen, Vorbereitungskurse Berufsreifeprüfung, Vorbereitungskurse zu Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen sowie Fachausbildungen im Pflegebereich (zumindest PFA Niveau) werden ab einen Ausbildungsumfag von mind. 100 UE zu je 45 Minuten mit 50% gefördert.
  • Arbeitnehmer:innen, die im Zeitraum der Weiterbildung eine Lehre absolvieren, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres (zum Zeitpunkt des Beginns der Kursmaßnahme),  Wiedereinsteiger:innen nach der Elternkarenz,  Arbeitnehmer:innen über 50+ (zum Zeitpunkt des Beginns der Kursmaßnahme),  Arbeitnehmer:innen, die während der gesamten Maßnahme in Bildungskarenz sind.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag kann online über den Link:

https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/AR17

ausgefüllt werden.

Anträge zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen können frühestens zu Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit und bis längstens 4 Monate nach Abschluss gestellt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme, sowie nach Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbestätigung durch den Bildungsträger.


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Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Kontakt

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Unterabteilung Arbeitsmarkt, Lehrlingswesen und wissenschaftliche Institutionen
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: 050 536 – 31102
E-Mail: abt11.alw@ktn.gv.at


Zuletzt bestätigt

Die Informationen wurden zuletzt 10/2024 mit den Richtlinien des Fördergebers abgeglichen.

Alle Angaben ohne Gewähr