Stmk: Lehrlingsbeihilfe
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Erziehungsberechtigte des Lehrlings/Jugendlichen in lehrähnlichen Ausbildungs- oder Dienstverhältnissen
- Lehrlinge/Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, sofern sie einen eigenen Haushalt führen
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz des/der AntragstellerIn muss seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen.
- Die monatliche Nettolehrlingsentschädigung darf Euro 900,-- nicht überschreiten.
- Das jährliche Familieneinkommen darf Euro 26.500,-- nicht übersteigen.
- Für weitere versorgungspflichtige Kinder erhöht sich die Grenze für das Familieneinkommen um:
• € 1500 pro Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird
• € 2500 für jedes behinderte Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird
• € 3000 wenn der Lehrling in einem Internat, Privat- oder Firmenquartier wohnt
Was wird gefördert?
Zuschuss zum Lebensunterhalt während der Lehrausbildung
Wie hoch ist die Förderung?
zwischen 70,-- Euro und 700,- Euro jährlich
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der Antrag kann von 1.1. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres vollständig mit dem dafür aufgelegten Antragsformular beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales eingereicht werden. Es ist für jedes Kalenderjahr der Lehrzeit ein gesonderter Antrag einzureichen.
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Diese Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Diese Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.
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Sonstige Infos zur Förderungsberechnung finden Sie im >> Antragsformular
Kontakt
Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Burggasse 9, 8010 Graz
Telefon: 0316/877-5458
Fax: 0316/877-3053
Download-Möglichkeit des Antrags:
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12493773/131663769/
Burggasse 9, 8010 Graz
Telefon: 0316/877-5458
Fax: 0316/877-3053
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https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12493773/131663769/
Zuletzt bestätigt
Letzte Überprüfung am 08.10.2024
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