NÖ: Lehrlingsförderung - Lehrlingsbeihilfe
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
- der Bezug der Familienbeihilfe
- seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- kein Bezug von Leistungen aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
- das monatliche Gesamtfamilieneinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen:
Haushaltsgröße Höchstgrenze
Einpersonenhaushalt € 1.400,00
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind € 2.800,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder € 2.800,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit 1 Kind € 3.500,00
für jedes weitere Kind € 700,00
Was wird gefördert?
Lehrlinge erhalten einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung, dass das monatliche Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze (siehe oben) nicht überschreitet.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Förderung wird ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres bewilligt - für jedes Lehrjahr muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Eine Förderung kann für länger als drei Monate zurückliegende Zeiträume (vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet) nicht mehr bewilligt werden.
Weitere Informationen sowie das Online-Formular finden Sie unter: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Lehrlingsbeihilfe.html
Was Sie noch interessieren könnte
Die Richtlinie zur Förderung finden Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/RL_Lehrlingsfo_rderung_2021_November_RZ.pdf
Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.
Kontakt
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742 9005 13777
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