NÖ: Lehrlingsförderung - Lehrlingsbeihilfe
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz Niederösterreich seit mindestens 6 Monaten
- ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
- Bezug der Familienbeihilfe
- keine Leistungen aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder Arbeitslosenversicherungsgesetz
- monatliches Gesamtfamilieneinkommen (brutto) unter der festgelegten Höchstgrenze (siehe http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Lehrlingsbeihilfe.html)
Haushaltsgröße Höchstgrenze
Einpersonenhaushalt € 1.400,00
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind € 2.800,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder € 2.800,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit 1 Kind € 3.500,00
für jedes weitere Kind € 700,00
Was wird gefördert?
Lehrlinge erhalten einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung, dass das monatliche Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze (siehe oben) nicht überschreitet.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Förderung wird ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres bewilligt - für jedes Lehrjahr muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Eine Förderung kann für länger als drei Monate zurückliegende Zeiträume (vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet) nicht mehr bewilligt werden.
Was Sie noch interessieren könnte
Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.
Kontakt
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742 9005 13777
Zuletzt bestätigt
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