NÖ: Lehrlingsförderung - Lehrlingsbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in NÖ

Voraussetzungen

  • ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
  • seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • kein Bezug von Leistungen aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
  • das monatliche Gesamtfamilieneinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen:
Haushaltsgröße                                                                           Höchstgrenze (brutto)
Einpersonenhaushalt € 1.400,00
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind € 2.800,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder € 2.800,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit 1 Kind € 3.500,00
für jedes weitere Kind € 700,00

Was wird gefördert?

Lehrlinge erhalten einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung, dass das monatliche Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze (siehe oben) nicht überschreitet.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Lehrlingsbeihilfe beträgt monatlich € 120,00. 

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag kann mittels Online-Formular gestellt werden. Beim Antrag sind ein Lehrvertrag und ein aktueller Gehaltszettel hochzuladen.

 

Die Förderung wird ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres bewilligt. Danach muss ein neuerlicher Antrag gestellt werden.

Für länger als drei Monate zurückliegende Zeiträume (vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet) kann die Lehrlingsbeihilfe nicht gewährt werden. 

Der Antrag kann mittels Online-Formular gestellt werden. Das Antrags-Formular finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Lehrlingsbeihilfe.html


Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen, Richtlinien und Zugang zum Online-Formular erhalten Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Lehrlingsbeihilfe.html

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.

Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten

E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742 9005 13777

Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 09.10.2024.

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