Lehrlinge: Basisförderung für alle Lehrverhältnisse

Für wen ist die Förderung gedacht?

Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.

 

Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

 

Alle Details zu dieser Förderung finden Sie am Merkblatt Basisförderung der WKO.


Voraussetzungen

  • Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008
  • Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung (bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet.
  • Die Lehrlingsentschädigung liegt nicht unter dem Kollektivvertrag
  • Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.

Was wird gefördert?

Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr. Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.


Wie hoch ist die Förderung?

  • Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlings­entschädigungen
  • Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlings­entschädigungen
  • Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Brutto­lehrlingsentschädigung

Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend.
Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet.


Vorgehensweise und wichtige Termine

  • Der Förderantrag muss durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person eingebracht werden
  • Die Antragstellung kann per Post, Fax oder Mail an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes erfolgen, auch eine Online-Antragstellung ist möglich
  • Die Frist für eine mögliche Antragsstellung endet 3 Monate nach Ende des Lehrjahres, für das die Förderung beantragt wird.

 


Was Sie noch interessieren könnte

Hier zum Richtlinientext.

 

Gewerbliche Lehrbetriebe:

 

Landwirtschaftliche Lehrbetriche:


Kontakt

Nach Anmeldung beim Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) erhalten Sie eine Verständigung per E-Mail, sobald Sie Anträge stellen können. Ansonsten können Sie die Anträge nachstehend downloaden.

 

Burgenland
Wirtschaftskammer Burgenland
Lehrlingsstelle - Förderreferat,
Karl-Popper-Straße 4, QBC 4, 1100 Wien
foerderreferat.burgenland@inhouse.wko.at 

 

Kärnten
Wirtschaftskammer Kärnten
Lehrlingsstelle - Förderreferat, Koschutastraße 3, 9020 Klagenfurt
Mag. Sandra Schachner, T:05 90 904-880, F: 05 90 904-884

 

Niederösterreich
Wirtschaftskammer Niederösterreich
Lehrlingsstelle - Förderreferat, Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten
Florian Mold, T: 02742/ 851-17560, F: 02742/ 851-17569

 

Oberösterreich
Wirtschaftskammer Oberösterreich
Lehrlingsstelle - Förderreferat, Wiener Straße 150, 4021 Linz
Franz Schicketmüller T: 05 90 909-2010, F: 05 90 909-4089

 

Salzburg
Wirtschaftskammer Salzburg
Lehrlingsstelle - Förderreferat, Julius-Raab-Platz 2a, 5027 Salzburg
Dr. Axel Lohinger T:0662/ 8888-357, F: 0662/8888-960777

 

Steiermark
Wirtschaftskammer Steiermark
Lehrlingsstelle - Förderreferat, Körblergasse 111-113, 8021 Graz
Mag. Harald Schiestl, T: 0316/601-109, F: 0316/ 601-1106

 

Tirol
Wirtschaftskammer Tirol
Lehrlingsstelle - Förderreferat, Egger-Lienz-Straße 116, 6021 Innbruck
Michaela Sattler, T: 05 90 905-7303, F: 05 90 905-57606

 

Vorarlberg
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Lehrlingsstelle - Förderreferat, WIFI Campus, Trakt B,Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn
Peter Sandholzer, T: 05522/ 305-261, F: 05522/ 305-118

 

Wien

Beratungen:

Lehrlingsstelle-Förderreferat
Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien

Ansprechpartnerin: Martina Kvarda

E: Lehre.foerdern@wkw.at
T: (01) 514 50 2474
F: (01) 514 50 2469

Abwicklung:

Lehrlingsstelle-Förderreferat
Karl-Popper-Straße 4, QBC 4, 1100 Wien

Ansprechpartnerin: Petra Fitschek

E: foerderreferat.wien@inhouse.wko.at
T: 05 90 900 4031
F: 05 90 900 11 8790

 


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 15.10.2024 mit der Webseite der WKO abgeglichen.

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