Mobilitätsstipendium
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Das Bachelor-, Master- oder Diplomstudium wird an einer anerkannten Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule betrieben. (Für Doktoratsstudien gibt es kein Mobilitätsstipendium.) Für die Beurteilung der Anerkennung ist es im Falle der Deutschen Bildungseinrichtungen maßgeblich, ob diese im Hochschulkompass die Qualifikation als „staatliche Trägerschaft" aufweisen. Für die sonstigen EWR-Bildungseinrichtungen bzw. Bildungseinrichtungen in der Schweiz und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist für die Akkreditierung der Status "H+" in der Anabin-DatenbankVoraussetzung.
- Es wurde noch kein Studium abgeschlossen. Ausnahme: trotz abgeschlossenem Bachelorstudiums kann für ein anschließendes Masterstudium ein Mobilitätsstipendium bezogen werden.
- Soziale Förderungswürdigkeit, günstiger Studienerfolg und Altersgrenze sind analog zu den Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe
- Anspruch auf ein Mobilitätsstipendium haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie "gleichgestellte Ausländer/innen und Staatenlose" (§ 4 StudFG).
Was wird gefördert?
Ein Studium an einer anerkannten Hochschuleinrichtung in einem EWR Land, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz.
Fachbereiche: Naturwissenschaften, Technische Wissenschaften, Humanmedizin
Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin, Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Geisteswissenschaften und Theologie, Künstlerische Studien
Wie hoch ist die Förderung?
Die Auszahlung des Mobilitätsstipendiums erfolgt im ersten Studienjahr nach Vorlage eines Studienerfolges im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Punkten. Ab dem zweiten Studienjahr muss beim Ansuchen ein günstiger Studienerfolg aus dem bisherigen Studium im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Punkten pro Studienjahr nachgewiesen werden. Studierende, die im zweiten Studienjahr ansuchen, brauchen einen Erfolgsnachweis in der Höhe von mindestens 30 ECTS-Punkten aus dem ersten Studienjahr. Studierende, die im dritten Studienjahr ansuchen, benötigen mindestens 60 ECTS-Punkte aus dem bisherigen Studium, usw. Der Erfolgsnachweis ist auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Zusätzlich ist bei Diplomstudien der günstige Studienfortgang durch die Ablegung der Diplomprüfung nach jedem Studienabschnitt nachzuweisen.
Hinweis: Bei einem etwaigen Studienwechsel gilteine andere Regelung für die Vorlage des Studienerfolges. Bitte wende Dich diesbezüglich an Deine Stipendienstelle.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Kontakt
Zuletzt bestätigt
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