Mobilitätsstipendium
Für wen ist die Förderung gedacht?
Hinweis: Bei der Berechnung des Mobilitätsstipendiums sind andere Förderungen und Darlehen zu Ausbildungszwecken anzurechnen. Fernstudien werden nicht mittels Mobilitätsstipendium gefördert.
Beim Mobilitätsstipendium ist ein jährliches Ansuchen erforderlich!
Voraussetzungen
- Das Bachelor-, Master- oder Diplomstudium wird an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung betrieben. (Für Doktoratsstudien gibt es kein Mobilitätsstipendium.) Für die Beurteilung der Anerkennung ist es im Falle der Deutschen Bildungseinrichtungen maßgeblich, ob diese im Hochschulkompass die Qualifikation als „staatliche Trägerschaft“ aufweisen. Für die sonstigen EWR-Bildungseinrichtungen bzw. Bildungseinrichtungen in der Schweiz und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist für die Akkreditierung der Status "H+" in der Anabin-Datenbank Voraussetzung.
- Es wurde noch kein Studium abgeschlossen. Ausnahme: trotz abgeschlossenem Bachelorstudiums kann für ein anschließendes Masterstudium ein Mobilitätsstipendium bezogen werden.
- Die Voraussetzungen soziale Förderungswürdigkeit, günstiger Studienerfolg und Altersgrenze entsprechen den Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe.
- Anspruch auf ein Mobilitätsstipendium haben österreichische Staatsbürger*innen und gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose (§ 4 StudFG)
Was wird gefördert?
Ein Studium an einer anerkannten Hochschuleinrichtung in einem Staat des EWR, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz.
Fachbereiche: Naturwissenschaften, Technische Wissenschaften, Humanmedizin, Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin, Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Geisteswissenschaften und Theologie, Künstlerische Studien
Wie hoch ist die Förderung?
Berechnungsbeispiele sowie Richtlinien finden Sie auf der Seite Mobilitätsstipendium der Studienbeihilfenbehörde.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Kontakt
Zuletzt bestätigt
Alle Angaben ohne Gewähr