Der Bildungsbonus wird ausgebaut und heißt nun „Schulungszuschlag NEU“
Seit 2020 erhalten Personen, die beim AMS gemeldet sind und Arbeitslosengeld beziehen, zusätzlich einen Bildungsbonus, wenn sie an einer Aus- oder Weiterbildung teilnehmen. Dieser Bonus wird heuer weitergeführt und bietet als „Schulungszuschlag NEU“ noch mehr Geld für Schulungsteilnehmer*innen.
Bis zu 374 Euro pro Monat in drei Förderstufen
Um den Schulungszuschlag zu erhalten, müssen die Bedingungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld erfüllt sein. Zuschläge gibt es laut Arbeitslosenversicherungsgesetz für „Nach- und Umschulungen sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Auftrag des Arbeitsmarktservice“.
Der „Schulungszuschlag NEU“ ist eine dreistufige Förderung. Je nach Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung erhalten Arbeitslose unterschiedlich hohe Zuschläge. Stufe 1 umfasst 75 Euro pro Monat, die alle Schulungsteilnehmer*innen beim Beginn einer Bildungsmaßnahme unabhängig von ihrer Dauer bekommen. Bei Stufe 2 beträgt die Förderung rund 224 Euro pro Monat. Voraussetzung dafür ist, dass die Bildungsmaßnahme mindestens vier Monate dauert. Stufe 3 gilt für Schulungsmaßnahmen ab einer Dauer von mindestens 12 Monaten. Hier beträgt der Zuschlag monatlich 374 Euro.
Schulungszuschlag soll zu längerer Aus- und Weiterbildung motivieren
Ziel der Förderung ist es, beim AMS gemeldete Personen zu längerer Aus- und Weiterbildung zu motivieren: „Denn gerade bei längeren Ausbildungen spielt die Höhe der Existenzsicherung eine besondere Rolle hinsichtlich der Entscheidung für die Ausbildung. Mit einer zeitlichen Staffelung entsprechend der Ausbildungsdauer soll die Absolvierung von längeren Qualifizierungsmaßnahmen erleichtert und Drop-out-Quoten reduziert werden“, so Arbeitsminister Martin Kocher in einer Presseaussendung.
Der Bildungsbonus bisher
Der Bildungsbonus wurde von der Bundesregierung im Jahr 2020 mit dem Ziel eingeführt, Arbeitskräfte für Mangelberufe zu gewinnen – ursprünglich im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen. Zuletzt sah der Bildungsbonus in seiner alten Form eine Förderung von rund 190 Euro für arbeitslose Personen vor, die eine mindestens viermonatige Bildungsmaßnahme absolviert haben.
„Mit dem Bildungsbonus konnten seit Einführung rund 104.000 Personen erreicht werden, aufgrund der Zielgruppenausweitung werden es beim Schulungszuschlag NEU mehr sein“, so Kocher.
- Presseaussendung zum Schulungszuschlag NEU
- Beitrag des ORF zum Schulungszuschlag NEU
- Nachricht zum Bildungsbonus 2020
- Arbeitslosenversicherungsgesetz
- Bundesrichtlinie Aus- und Weiterbildungsbeihilfen (PDF)
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