Förderprogramm Erasmus+: Einreichfristen im Oktober

10.08.2023, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Kleine Projekte durchführen oder im Ausland weiterbilden: Noch bis Oktober können Einrichtungen der Erwachsenenbildung Anträge einreichen.
Notizheft, darin steht „Erasmus+, 4. Oktober, 19. Oktober“.
Die Einreichfristen von Erasmus+ im Oktober
Montage: Unsplash Lizenz, Kelly Sikkema, bearb. durch CONEDU/Paar, https://unsplash.com
Die Europäische Kommission fördert Projekte im Rahmen des Förderprogramms Erasmus+. Diese Einreichmöglichkeiten gibt es im Herbst:

Einreichfrist für kleine Projekte am 4. Oktober

Sogenannte „Kleinere Partnerschaften“ bei Erasmus+ sind Projekte mit einer Laufzeit von max. 24 Monaten und einer Förderhöhe von 30.000 bzw. 60.000 Euro. Einrichtungen der Erwachsenenbildung können hierfür noch bis 4. Oktober Anträge einreichen.

Öfter mit Erasmus+ ins Ausland: Akkreditierung bis 19. Oktober beantragen

Wer in der Erwachsenenbildung tätig ist, kann die Leitaktion 1 (Lernmobilität von Einzelpersonen) von Erasmus+ nutzen, um sich in einem anderen europäischen Land weiterzubilden, dort zu lehren oder an einem Job Shadowing teilzunehmen. Bildungseinrichtungen können auch um Auslandsaufenthalte für Lernende ansuchen. Einrichtungen, die regelmäßig Mobilitätsprojekte durchführen möchten, können noch bis 19. Oktober eine Akkreditierung beantragen.

Weitere Informationen:
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