Bundeskanzleramt fördert Integrationsprojekte

27.06.2023, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Bis 31. Juli ist es möglich, Projektanträge für die Nationale Integrationsförderung 2024 und 2025 einzureichen.
Gezeichnete Denkblase mit Glühbirne, eine Hand zeigt darauf.
Das Bundeskanzleramt fördert Projekte mit Integrationsschwerpunkten.
Montage: CC0 Public Domain, Mohamed Hassan, https://pxhere.com
Das Bundeskanzleramt (BKA) ruft dazu auf, Projektvorschläge für die Nationale Integrationsförderung 2024 und 2025 einzureichen. Die Förderung findet im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Integration (NAP.I) und des 50 Punkte-Plans zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär schutzberechtigten Personen statt.

Bis 31. Juli einreichen

Bis 31. Juli 2023 um 14 Uhr läuft die Einreichfrist für Projektanträge. Das BKA fördert Projekte mit folgenden Integrationsschwerpunkten:

  • Arbeitsmarkt
  • Empowerment
  • Deutsch
  • Bildung
  • Prävention von Extremismus und Segregation

 

Die Einreichungsvoraussetzungen sind: Projekte müssen innovativ sein, einen vorhandenen Bedarf decken sowie nachhaltige und messbare Wirkungsziele beinhalten. Einreichungen können ausschließlich online eingebracht werden.

Höhe der Förderung

Das BKA fördert Projektkosten bis zu einem Ausmaß von 100%. Ausgenommen sind Forschungsprojekte – hier fördert das BKA maximal 85% der Gesamtkosten. Die Mindestförderungssumme beträgt 20.000 Euro. Bei der Förderungsmittelvergabe haben jene Projekte Priorität, denen eine breite Finanzierungsstruktur, also weitere Förderungsgeber, Drittmittel bzw. Eigenmittel, zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:
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