Bundeskanzleramt fördert Integrationsprojekte
Bis 31. Juli einreichen
Bis 31. Juli 2023 um 14 Uhr läuft die Einreichfrist für Projektanträge. Das BKA fördert Projekte mit folgenden Integrationsschwerpunkten:
- Arbeitsmarkt
- Empowerment
- Deutsch
- Bildung
- Prävention von Extremismus und Segregation
Die Einreichungsvoraussetzungen sind: Projekte müssen innovativ sein, einen vorhandenen Bedarf decken sowie nachhaltige und messbare Wirkungsziele beinhalten. Einreichungen können ausschließlich online eingebracht werden.
Höhe der Förderung
Das BKA fördert Projektkosten bis zu einem Ausmaß von 100%. Ausgenommen sind Forschungsprojekte – hier fördert das BKA maximal 85% der Gesamtkosten. Die Mindestförderungssumme beträgt 20.000 Euro. Bei der Förderungsmittelvergabe haben jene Projekte Priorität, denen eine breite Finanzierungsstruktur, also weitere Förderungsgeber, Drittmittel bzw. Eigenmittel, zur Verfügung stehen.
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