BFI-FachtrainerInnen-Ausbildung auf NQR-Niveau 4
Was ist der NQR?
Der Europäische Qualifikationsrahmen dient dazu, die in den unterschiedlichen Bildungssystemen der EU-Mitgliedsstaaten erworbenen Qualifikationen vergleichbar zu machen. In Österreich regelt das NQR-Gesetz die Zuordnung von Qualifikationen in den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) basierend auf einem europaweit vorgegebenen achtstufigen Niveauschema. Neben den beruflichen und hochschulischen Abschlüssen können seit 2020 über NQR-Servicestellen auch Ansuchen für nicht formale Qualifikationen aus dem Bereich der Erwachsenenbildung eingereicht werden. Das BFI hat sich dazu der vom Bildungsminister ermächtigten NQR-Servicestelle des Österreichischen Instituts für Berufsbildungsforschung (ÖIBF) bedient. "Wir sind stolz, dass wir als eines der ersten Erwachsenenbildungsinstitute die Zuordnung einer Qualifikation im NQR geschafft haben", zeigt sich Michael Sturm, Geschäftsführer des BFI Österreich, erfreut über die Anerkennung der BFI-FachtrainerInnen-Ausbildung. "Damit ist für den von den Berufsförderungsinstituten entwickelten Abschluss ein weiterer internationaler Qualitätsnachweis erbracht."
Was beinhaltet die Ausbildung?
In dem von den BFIs konzipierten Diplomlehrgang werden in insgesamt 112 Unterrichtseinheiten all jene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt, die zur selbstständigen Planung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Trainings für Erwachsene befähigen. Diese umfassen
- Grundlagen des Lehrens und Lernens: Berufsidentität und Rolle als TrainerIn, Auftrags- und Zielklärung, Lerntheorien und Didaktik
- Präsentations- und Moderationstraining: Rhetorik und Kommunikation, Moderationstechniken, Unterrichtsmaterialien und Medieneinsatz
- Kurs- und Seminargestaltung: zielgruppengerechte Planung einer Veranstaltung, Methodenwahl und -einsatz, Feedback und Evaluation
- Persönliche Leitungskompetenz: Gruppenprozesse, Steuerungsinstrumente, Konfliktmanagement, Führungsstil und Reflexionsfähigkeit
Für wen kommt die Ausbildung in Frage?
Der Mehrwert der NQR-Zuordnung
Mit dem Abschluss als BFI-FachtrainerIn wird die Zuordnung der Qualifikation zum NQR-Niveau 4 offiziell beschieden und auf dem Diplom ausgewiesen. Die Zuordnung ist im staatlichen NQR-Register eingetragen und öffentlich einsehbar. Damit ist Transparenz hergestellt und die Vergleichbarkeit mit anderen Qualifikationen des formalen und nicht formalen Bildungsbereichs gegeben. "Angesichts der Vielfalt und Menge der am Markt befindlichen Qualifikationsbescheinigungen stellt die NQR-Zuordnung einen sicheren Qualitätsnachweis dar und die internationale Vergleichbarkeit sicher", ist Sturm überzeugt und fügt hinzu: "Damit heben wir uns von anderen Anbietern ab, die nicht im Qualifikationsregister gelistet sind."
Zusätzlich ISO-Personenzertifikat möglich
Nach Absolvierung des Diplomlehrgangs und erfolgreicher Ablegung einer Prüfung kann auch noch, wie schon seit rund zehn Jahren, das international anerkannte Personenzertifikat "Fachtrainer"/"Fachtrainerin" gemäß ISO 17024 erworben werden. Während der Ausbildung ist eine Praxisarbeit nach wissenschaftlichen Kriterien zu verfassen, die beurteilt wird. Die Abschlussprüfung besteht weiters aus einem Multiple-Choice-Test, der Präsentation des ausgewählten Spezialisierungsthemas in einer 20-minütigen Live-Sequenz und einem Fachgespräch. Das Zertifikat wird von der staatlich akkreditierten Zertifizierungsstelle SystemCERT Zertifizierungsges. m. b. H. ausgestellt.
Stufenweise Weiterbildungsoptionen
Wer nicht nur als FachtrainerIn tätig sein will, sondern auch in anderen Aufgabenfeldern der Erwachsenenbildung, dem stehen zahleiche andere Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Das Kooperative System der österreichischen Erwachsenenbildung hat in Form eines Qualifikationsprofils einen bundesweit einheitlichen, anbieterunabhängigen Standard für ErwachsenenbildnerInnen entwickelt. Er dient der Weiterbildungsakademie (wba) als Grundlage für ein zweistufiges Verfahren zur Anerkennung von erwachsenenbildnerischen Kompetenzen. Wer alle für die erste Stufe erforderlichen Kompetenzen nachweist, erlangt als zertifizierte/-r ErwachsenenbildnerIn das NQR-Niveau 5. Wer sich dann noch in einem der vier Bereiche Lehre, Bildungsmanagement, Beratung oder Bibliothekswesen spezialisiert, ausreichend Praxis und Leitungskompetenz mitbringt, kann sogar NQR-Niveau 6 erreichen, das mit dem Qualifikationsniveau eines Bachelors vergleichbar ist.
Über den Autor: Michael Sturm ist Geschäftsführer des Berufsförderungsinstituts Österreich. Er referiert und publiziert zu den Themen Erwachsenenbildung, Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Professionalisierung.
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