BFI zertifiziert IngenieurInnen
Das Ingenieurgesetz 2017
Mit dem am 1. Mai 2017 in Kraft getretenen Ingenieurgesetz wird aus den österreichischen Standesbezeichnungen "Ingenieur" und "Ingenieurin" eine Berufsqualifikation, die in einem neu geschaffenen Zertifizierungsverfahren nachzuweisen ist. Anträge auf Verleihung des Ingenieurtitels sind nicht mehr an das Wirtschaftsministerium zu richten, sondern an anerkannte Zertifizierungsstellen, zu denen auch das BFI zählt. Mit der Umstellung auf eine Qualifikationsbezeichnung, die im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) der Niveaustufe 6 – wie der Bachelor – zugeordnet ist, wird ein nachvollziehbarer Kompetenznachweis hergestellt. Das verbessert nicht nur die berufliche Mobilität der betreffenden Person im Ausland, sondern hilft auch den österreichischen Unternehmen bei internationalen Ausschreibungen, wenn ein Qualifikationsnachweis von Beschäftigten erforderlich ist. Bereits verliehene Ingenieurtitel behalten ihre Gültigkeit, werden jedoch nicht automatisch umgewandelt.
Qualifikation auf Stufe 6 des NQR
Der Europäische Qualifikationsrahmen hat die Aufgabe, die in den unterschiedlichen Berufsausbildungssystemen erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar auf acht Niveaustufen darzustellen. In Österreich werden seit heuer Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse in den Nationalen Qualifikationsrahmen eingeordnet. Für die Qualifikationsbezeichnungen "Ingenieur" und "Ingenieurin" ist die Stufe 6 vorgesehen. Erworben werden können sie nach Abschluss einer HTL und dreijährigen facheinschlägigen Berufspraxis oder von AbsolventInnen einer Werkmeisterschule mit (Berufs-)Reifeprüfung und sechsjähriger Praxis sowie einem Fachgespräch. Durch die Einstufung im NQR wird der Ingenieurtitel mit einer technischen Hochschulausbildung in einem anderen Land auf Bachelorniveau gleichwertig.
Das Zertifizierungsverfahren
Für die Erlangung des Ingenieurtitels ist bei einer Zertifizierungsstelle ein Antrag zu stellen. Dieser muss u. a. eine ausführliche Beschreibung der facheinschlägigen beruflichen Tätigkeiten in den Kernbereichen des Ingenieurwesens – Produktion und Entwicklung – sowie des Grads der Eigenständigkeit und Verantwortung beinhalten. Nach der Überprüfung der Vollständigkeit des Antrags und der formalen Voraussetzungen erfolgt die Zulassung zu einem Fachgespräch. Dieses wird kommissionell mit zwei FachexpertInnen aus dem jeweiligen Berufsbereich geführt. Bei dem maximal 45-minütigen kollegialen Gespräch wird kein Fachwissen abgeprüft, sondern beurteilt, ob die ingenieurmäßigen Kompetenzen vorhanden sind und der Niveaustufe 6 des NQR entsprechen. Sind alle formalen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die Berufsqualifikation "Ingenieur" bzw. "Ingenieurin" verliehen.
Zertifizierungsstellen des BFI
Die BFIs betreiben mit Ausnahme von Vorarlberg in allen Bundesländern Werkmeisterschulen mit insgesamt 14 technischen und gewerblichen Fachrichtungen, in Wien eine der größten Fachhochschulen Österreichs und verfügen mit der SystemCERT Zertifizierungsgesellschaft über eine vom Wirtschaftsministerium akkreditierte Stelle, die schon seit mehr als 20 Jahren Personen-, System- und Produktzertifizierungen vornimmt. "Die Zertifizierung von Ingenieuren und Ingenieurinnen ist ein logischer nächster Schritt in der Angebotspalette der BFIs und ein weiterer Kompetenznachweis im technisch-gewerblichen Bereich", freut sich Michael Sturm, der Geschäftsführer des BFI Österreich, über die Zulassung als Zertifizierungsstelle. Per Bescheid des Wirtschaftsministeriums wurden bereits folgende BFI-Landesorganisationen mit der Zertifizierung von IngenieurInnen betraut:
- BFI Burgenland
- BFI Kärnten
- BFI Niederösterreich
- BFI Oberösterreich
- BFI Salzburg
- BFI Tirol
- BFI Wien
Schriftlicher Antrag
Ab sofort kann bei den Zertifizierungsstellen der BFIs ein Antrag auf Erwerb des Ingenieurtitels gestellt werden. Nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Zulassung zum Fachgespräch. Die Kosten des Zertifizierungsverfahrens sind in einer Verordnung festgelegt und betragen für den Antragsteller/die Antragstellerin 370 Euro. Zertifizierte Ingenieure und Ingenieurinnen verfügen über einen Abschluss, mit dem ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen auf NQR-Stufe 6 dokumentiert und damit international vergleichbar werden. "Mit der Umstellung setzt Österreich den Weg in Richtung Lernergebnisorientierung nun auch im Ingenieurwesen konsequent um und verbessert damit die Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen österreichischer Spitzenfachkräfte im europäischen Wirtschaftsraum", stellt Sturm fest.
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