Rechtlicher Wildwest oder regulierte Revolution? KI in der Bildungsarbeit

27.06.2024, Text: Birgit Aschemann, Redaktion/CONEDU
Wie rechtssicher sind KI-Anwendungen in der Schule oder generell im Bildungsbereich? Darüber informierte ein Vortrag des Juristen Martin Heigl-Nettel an der Virtuellen Pädagogischen Hochschule.
Ein Paragraphenzeichen vor einem künstlerisch-futuristisch gestalteten Hintergrund in den Farben blau-gelb ohne erkennbare Objekte.
KI selbst ist juristisch kein Urheber. Bei der Verwendung ihrer Produkte gibt es dennoch einiges zu bedenken.
Grafik: , KI-generiert von CONEDU mit Dall-E, Promptdialog, auf erwachsenenbildung.at

Die Frage nach der rechtssicheren Verwendung von KI-generierten Texten und Bildern stellt sich in allen Bildungseinrichtungen. Ihr widmete sich Martin Heigl-Nettel im Vortrag am 15.05.2024 im Rahmen der KI-Tagung der VPH.

Seine Unterlagen sind zum Download verfügbar und informieren knapp und übersichtlich über die Rechtsfragen bei KI-Verwendung, die bildungsrelevanten Hauptaussagen der KI-Verordnung, das Datenschutzrecht und das Urheberrecht in Zusammenhang mit KI – und das nicht nur für die Schule.

Weitere Informationen:
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