KI-Verordnung umfassend erklärt: Kommentar zum AI-Act

Seit Mitte 2024 ist die europäische KI-Verordnung in Kraft und gilt auch in Österreich, wobei einzelne Bestimmungen sukzessive in den Folgemonaten wirksam werden. Doch das Regelwerk ist umfangreich und komplex. Ein neuer juristischer Kommentar soll Leser*innen das Verständnis erleichtern. Er ist im Dezember 2024 erschienen und stammt von den beiden Wiener Juristen Dr. Lukas Feiler (Baker McKenzie) und Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Universität Wien).
Was die Publikation bietet
Auf den ersten 50 Seiten führen die Autoren übersichtlich in die KI-Verordnung ein. Darauf folgt der wörtliche Gesetzestext mit ausführlichen Kommentaren, betreffend die allgemeinen Bestimmungen, die verbotenen Praktiken, die Hochrisiko-KI-Systeme, die Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber, die KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie Maßnahmen zur Innovationsförderung, Governance, Sanktionen und weitere Bestimmungen. Die Autoren ordnen die jeweiligen Erwägungsgründe direkt dem Gesetzestext zu, erläutern einzelne Passagen und ergänzen sie durch hilfreiche Querverweise. Eine Ergänzung zum Normtext bildet der Apparat der 13 Anhänge aus der KI-VO, die ebenfalls mit Anmerkungen versehen sind.
Die typografische Aufbereitung der Publikation erleichtert die Orientierung in diesem doch sehr umfassenden Gesetzeskommentar. Die Gliederung in Überblick, Normtext und Kommentare bewirkt eine gewisse Redundanz der zentralen Inhalte – bietet zugleich jedoch den Vorteil, dass diese verlässlich auffindbar sind und ebenso verlässlich im Gedächtnis bleiben.
Relevanz der KI-VO für die Erwachsenenbildung
Die Autoren haben zwar keinen Bezug zum non-formalen Bildungsbereich in Österreich, erschließen jedoch den AI-Act in einer Weise, die auch bildungsrelevante Bestimmungen besser verständlich macht. Die Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen betrifft im Bildungsbereich im wesentlichen KI-Systeme zur Zulassung von Personen, zur Benotung von Prüfungsleistungen, zur Bildungspotenzialanalyse und zum Erkennen von Verletzungen der Prüfungsregeln. Derartige Systeme sind im formalen Bildungsbereich stärker vertreten als in der Erwachsenenbildung und sind im Kommentar näher erläutert. Dass solche KI-Anwendungen als Hochrisikosysteme eingestuft werden, liegt daran, dass sie Einfluss auf Bildungsbiographien nehmen und/oder historische Diskriminierungsmuster fortsetzen können. Die umfangreichen Auflagen für Hochrisiko-KI-Systeme sollen Lernende vor diesen Risiken schützen.
Unabhängig von der Risikoeinstufung gelten die Bestimmungen für verbotene Praktiken und die Kompetenzbestimmungen (Artikel 4), die bereits am 02.02.2025 in Kraft getreten sind. Eine verbotene Praktik im Bildungsbereich wäre z.B. die Anwendung von KI-Systemen zur Emotionserkennung. Die Transparenzpflichten besagen außerdem, dass KI-Avatare von Lehrenden nach dem Deep-Fake-Prinzip auch im Bildungsbereich grundsätzlich als KI auszuweisen sind.
Weiters gibt die KI-VO vor, dass alle Einrichtungen (und damit auch Bildungsanbieter) seit 02.02.2025 dafür sorgen müssen, dass Mitarbeiter*innen bei Anwendung von Künstlicher Intelligenz nachweislich über die dazu nötigen Kompetenzen verfügen. Dementsprechende Angebote zur KI-Compliance finden Interessierte im DigiProf-Weiterbildungskalender.
Ein solides Nachschlagewerk für die Praxis
Die über 600 Seiten starke Publikation zum AI-Act von Feiler und Forgó ist einer der ersten ausführlichen Kommentare zur europäischen KI-VO im deutschsprachigen Raum. Die Autoren sehen ihn als verlässliche Erstorientierung und Unterstützung zur systematischen Erschließung dieser umfassenden europäischen Verordnung. Dabei betonen sie, dass nicht nur die technologische Entwicklung, sondern auch die Auslegungen und Umsetzung der KI-Verordnung weiterhin im Fluss ist.
Feiler, Lukas/Forgó, Nikolaus (2024): KI-VO. EU-Verordnung über künstliche Intelligenz. Kommentar. Wien: Verlag Österreich. 656 Seiten, € 124,00 (Printversion) bzw. € 111,60 (E-Book). ISBN: 978-3-7046-9400-3

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