Härtefallfonds und NPO-Unterstützungsfonds verlängert
Härtefallfonds: Förderung liegt zwischen 600 und 2.000 Euro
Der Härtefall-Fonds ist eine Maßnahme der Bundesregierung um Selbstständige finanziell zu unterstützen, die durch Corona und die damit verbundenen Maßnahmen Umsatzeinbußen haben. Auch selbstständige TrainerInnen und Lehrende können Förderungen im Rahmen des Härtefall-Fonds beantragen.
Bis 2. Mai ist es möglich, Mittel aus dem Härtefallfonds für November und Dezember 2021 sowie für Jänner, Februar und März 2022 zu beantragen.
Der Förderzuschuss ist nicht zu versteuern und beträgt maximal 2.000 und mindestens 600 Euro je Monat. Für die Lockdown-Monate November und Dezember 2021 erhalten Anspruchsberechtigte jeweils zumindest 1.100 Euro.
Um Förderung zu erhalten, muss das Umsatzminus im November und Dezember 30 % und Anfang 2022 40 % im Vergleich zur Vorkrisenzeit ausmachen.
NPO Unterstützungsfonds ab Februar beantragen
Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung einen Unterstützungsfonds eingerichtet, der Non-Profit-Organisationen unterstützen soll, die durch die Corona-Krise von Ausfällen ihrer Einnahmen betroffen sind. Ab Februar 2022 soll es möglich sein, Anträge für das vierte Quartal 2021 zu stellen.
- Härtefallfonds: Information und Antragstellung
- NPO-Fonds: Information und Antragstellung
- Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen
Nachricht vom 2. Juli 2020 - Härtefall-Fonds auch für selbstständige TrainerInnen und Lehrende
Nachricht vom 2. April 2020 - laufend aktuelle Nachrichten zu Corona und Erwachsenenbildung
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