Härtefallfonds und NPO-Unterstützungsfonds verlängert

07.01.2022, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Selbstständige, die von Ausfällen der Einnahmen betroffen sind, können bis 2. Mai 2022 Mittel beantragen, NPOs ab Februar.
Gezeichnete leere Stühle, ein Bildungshaus, davor ein Zettel, darauf steht „abgesagt“
Auch 2021 konnten geplante Veranstaltungen oftmals nicht stattfinden.
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Bis 2. Mai 2022 ist es möglich, Mittel aus dem Härtefallfonds zu beantragen. Non-Profit-Organisationen können für Ausfälle im letzten Quartal 2021 ab Februar Anträge stellen.

Härtefallfonds: Förderung liegt zwischen 600 und 2.000 Euro

Der Härtefall-Fonds ist eine Maßnahme der Bundesregierung um Selbstständige finanziell zu unterstützen, die durch Corona und die damit verbundenen Maßnahmen Umsatzeinbußen haben. Auch selbstständige TrainerInnen und Lehrende können Förderungen im Rahmen des Härtefall-Fonds beantragen.

 

Bis 2. Mai ist es möglich, Mittel aus dem Härtefallfonds für November und Dezember 2021 sowie für Jänner, Februar und März 2022 zu beantragen.
Der Förderzuschuss ist nicht zu versteuern und beträgt maximal 2.000 und mindestens 600 Euro je Monat. Für die Lockdown-Monate November und Dezember 2021 erhalten Anspruchsberechtigte jeweils zumindest 1.100 Euro.
Um Förderung zu erhalten, muss das Umsatzminus im November und Dezember 30 % und Anfang 2022 40 % im Vergleich zur Vorkrisenzeit ausmachen.

NPO Unterstützungsfonds ab Februar beantragen

Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung einen Unterstützungsfonds eingerichtet, der Non-Profit-Organisationen unterstützen soll, die durch die Corona-Krise von Ausfällen ihrer Einnahmen betroffen sind. Ab Februar 2022 soll es möglich sein, Anträge für das vierte Quartal 2021 zu stellen.

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