Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen: ab 8. Juli beantragen

02.07.2020, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Der Fonds soll NPOs unterstützen, die durch die Corona-Krise von Ausfällen ihrer Einnahmen betroffen sind. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung können Zuschüsse beantragen.
Auch Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die als NPO organisiert sind, können ab 8. Juli Zuschüsse aus dem Fonds beantragen.
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Mit bis zu je 2,4 Millionen Euro unterstützt die Regierung Non-Profit-Organisationen, die durch die Corona-Krise von einen Ausfall der Einnahmen betroffen sind. Die Beantragung ist ab 8. Juli möglich. Auch Erwachsenenbildungseinrichtungen, die als NPO organisiert sind, können einreichen.

Das wird gefördert

Gefördert werden können u.a. Mieten, Zahlungsverpflichtungen wie z.B. Buchhaltungskosten, Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen sowie Kosten, die durch COVID-19 bedingt sind (z.B. Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung). Darüber hinaus können Personalkosten von Personen, die nach dem Behinderteneinstellungsgesetz beschäftigt sind, gefördert werden, nicht aber andere Personalkosten. Andere erhaltene öffentliche Förderungen sind bei der Kostenaufstellung zu berücksichtigen. Einen Überblick über alle förderbaren Kosten gibt es auf der FAQ-Seite zum Unterstützungsfonds. Zusätzlich gibt es einen Struktursicherungsbeitrag, der Kosten abdecken soll, die nicht unter die sogenannten förderbaren Kosten fallen, wie z.B. Instandhaltungs- oder Wartungskosten. Dieser ist mit 7% der Einnahmen aus dem Jahr 2019 gedeckelt.

Berechnung und Höhe der Zuschüsse

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einnahmenausfall in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020. Zur Berechnung des Ausfalls werden die Einnahmen der ersten drei Quartale des Jahres 2019 herangezogen und mit den Einnahmen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 verglichen. Alternativ ist auch ein Vergleich der Quartale des Jahres 2018 mit jenen des Jahres 2019 möglich. Der Ausfall der Einnahmen wird nicht berechnet, wenn die förderbaren Kosten und die Höhe des Struktursicherungsbeitrags insgesamt 3000 Euro nicht übersteigen. In diesem Fall ist die Förderungshöhe somit nicht auf die Höhe des Einnahmenausfalls beschränkt, sondern ergibt sich aus der errechneten Summe der förderbaren Kosten und des Struktursicherungsbeitrages. Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Förderhöhe sind in der NPO-Fonds-Richtlinienverordnung zu finden.

 

Förderungen gibt es erst ab einem Betrag von 500 Euro, jede Organisation erhält höchstens 2,4 Millionen Euro.

Antrag ab 8. Juli stellen

Organisationen können Anträge für den Unterstützungsfonds ab 8. Juli und bis zum 31. Dezember 2020 unter https://npo-fonds.at stellen.
Der Unterstützungsfonds wird im Auftrag des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws) abgewickelt.

Weitere Informationen:
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