Härtefall-Fonds auch für selbstständige TrainerInnen und Lehrende
Soforthilfe bis zu 1000 Euro
Die Förderung wird in zwei Auszahlungsphasen abgewickelt. Die erste Phase soll eine schnelle Soforthilfe für FörderungswerberInnen bringen. Demnach erhalten FörderungswerberInnen bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro im Jahr einen Zuschuss von 500 Euro. Verdienen diese 6000 Euro oder mehr im Jahr, bekommen sie einen Zuschuss von 1000 Euro. Es handelt sich dabei um eine einmalige Auszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Eine Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die FörderungswerberInnen einen Steuerbescheid aus dem Jahr 2017 oder jünger vorlegen können. Gibt es keinen Steuerbescheid, erhalten FörderungswerberInnen einen Zuschuss von 500 Euro.
Kreis der Anspruchsberechtigten soll ausgeweitet werden
Die Beantragung von Mitteln aus der Phase 2 ist in Vorbereitung und soll nach Ostern beginnen. Anspruch auf Mittel aus dem Fonds, der kürzlich auf zwei Milliarden Euro aufgestockt wurde, soll nun eine größere Gruppe von Personen haben als im ursprünglichen Modell. So sollen beispielsweise die bisherigen Einkommensober- und -untergrenzen für eine Anspruchsberechtigung entfallen. Auch Mehrfachversicherungen und Nebenverdienste sollen kein Ausschlussgrund mehr sein. Somit trifft das erweitere Hilfsmodell die Beschäftigungsrealität vieler ErwachsenenbildnerInnen und verbreitert den Zugang für Betroffene.
Die Höhe der Förderung in Phase 2 beträgt maximal 2000 Euro pro Person und Monat und wird maximal drei Monate lang gewährt. Das heißt, die maximal mögliche Fördersumme für die zweite Antragsphase beträgt 6000 Euro.
Förderrichtinline für NPO geplant
Die Antragstellung für Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefall-Fonds soll anhand eigener Förderrichtlinien erfolgen. Die zuständigen Ministerien arbeiten diese derzeit noch aus.
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