Wichtige Dokumente für ESF-Förderwerber veröffentlicht
Sonderrichtlinie des BMASK
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat durch eine Sonderrichtlinie zu den "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für Förderungen aus Bundesmitteln" die Förderbedingungen für ESF-Projektvorhaben geregelt. Diese beinhalten die geltenden Bedingungen für die Förderung und Umsetzung von ESF-Projekten und den Abschluss eines Förderungsvertrages zwischen Förderwerber und der Förderungsstelle.
Verfahren und Kriterien zur Auswahl von Projekten
Die Verwaltungsbehörde für den ESF in Österreich im BMASK hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass ESF-geförderte Projekte kriteriengeleitet ausgewählt und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Um die Förderentscheidung transparent zu gestalten, wurden die Auswahlverfahren und -kriterien beschrieben.
Zuschussfähige Kosten Europäischer Sozialfonds
Als Grundlage für die Genehmigung, die Abrechnung und die Abrechnungsprüfung für jene ESF-Vorhaben, die ab dem 1.1.2014 vertraglich vereinbart wurden, wurden die zuschussfähigen Kosten im ESF für die Strukturfondsperiode 2014-2020 zusammengestellt.
Leitfaden zu den Informations- und Publizitätsvorschriften ESF-finanzierter Projekte
FördernehmerInnen sind dazu verpflichtet, die Projekt-TeilnehmerInnen und alle anderen am Projekt Beteiligten über die Finanzierung aus dem ESF zu informieren und entsprechende Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Die Publizitätsvorschriften wurden dazu genau ausgeführt. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zur Aufhebung der ESF-Finanzierung führen.
Zwei Dokumente zum 2. Aufruf zum Ausbau von Basisbildungsangeboten in der Initiative Erwachsenenbildung
Für jene, die sich am 2. Aufruf zum Thema "Ausbau der Basisbildungsangebote in der Initiative Erwachsenenbildung" beteiligten möchten, gibt es eine Übersicht über alle Informationen, die in die Antragsdatenbank eingegeben werden müssen, sowie Hinweise zur Ausarbeitung des Förderantrags. Die Antragsdatenbank wird spätestens am 10. April 2015 zur Verfügung stehen.
- Europäischer Sozialfonds
- Sonderrichtlinie - BMASK (Entwurf) (pdf)
- Zuschussfähige Kosten - BMASK (Entwurf) (pdf)
- Leitfaden Informations- und Publizitätsvorschriften - BMASK (pdf)
- Auswahlkriterien für das ESF-Programm 2014-2020 (pdf)
- Übersicht Antragsdatenbank (pdf)
- Hinweise zur Ausarbeitung des Förderantrags IEB (pdf)
Verwandte Artikel
Wissenschaftspreise der Volkshochschulen: bis 30. November einreichen
Wer hervorragende wissenschaftliche Arbeiten zur Volkshochschulbildung veröffentlicht oder Initiativen der bürgerschaftlichen Bildung realisiert hat, kann sich für die Ludo-Hartmann-Preise oder den Barbara-Prammer-Preis bewerben.Call for Papers: Theorie und Praxis in der Erwachsenenbildung
Ausgabe 54 des Magazin erwachsenenbildung.at widmet sich dem Verhältnis von Theorie und Praxis. Einreichfrist ist der 11. September.Nachwuchspreis für Bildungsberatung: Bis 31. Jänner einreichen
Der Josephine-Levy-Rathenau-Preis zeichnet akademische Abschlussarbeiten aus, die Impulse für die Praxis geben.Sendungen für den Fernsehpreis der Erwachsenenbildung gesucht
Die Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ) verleiht den Fernsehpreis heuer zum 56. Mal. Einreichschluss ist der 4. März.Förderung der Initiative Erwachsenenbildung wird verlängert
Das Förderprogramm zur Basisbildung und zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen ist für die Jahre 2024 bis 2028 mit insgesamt 172,8 Millionen Euro dotiert.Erasmus+ 2024: Fördermittel für die Erwachsenenbildung beantragen
Erasmus+ vergibt Förderungen für Mobilitäten (Einreichtermin 20. Februar), Kooperationsprojekte (5. März) und kleinere Partnerschaften (5. März/1. Oktober).