Ab sofort BMBWF-Projektförderung für 2025 zu Erwachsenenbildung beantragen
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung projektbezogene Förderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. Wie bereits für das Förderjahr 2024 findet der Prozess zur Beantragung von Förderungen 2025 erneut in digitaler Form statt.
Voraussetzungen und inhaltliche Schwerpunkte
Bei den Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, die von der Abteilung Erwachsenenbildung des BMBWF vergeben werden, handelt es sich um projektbezogene Förderungen. Grundvoraussetzung für die Antragsstellung ist die Gemeinnützigkeit des Förderungsnehmers. Die Förderanträge müssen klare Ziele, Maßnahmen und intendierte Wirkungen aufweisen, die der Zielgruppe und den definierten Zielen der Abteilung Erwachsenenbildung entgegenkommen. Die Projekte sind einem der wählbaren Schwerpunkte zuzuordnen:
1. Up- und Reskilling
2. Digitalisierung und Aufbau digitaler Kompetenzen
3. Demokratie- und Wissenschaftsbildung
4. Teilhabe und Inklusion
5. Nachhaltigkeit
Detaillierte Informationen zur Antragsstellung, wie Rechtsgrundlage, Ziele, Zielgruppe, formale Fördervorgaben und Beschreibung der Schwerpunkte sind dem "Call Dokument" (PDF) zu entnehmen.
Übersicht zu Ablauf der Antragsstellung für Projekte ab 2025
Das Ansuchen um Projektförderung für das Jahr 2025 erfolgt online und in zwei Stufen: Im ersten Schritt erfolgt die Registrierung des Projektträgers und im zweiten Schritt kann ein Projektantrag gestellt werden. Die Einreichphase für Projektförderungen 2024 beginnt am 1. Juni 2024 und endet am 15. August 2024.
Hinweis: Zur Antragsstellung ist eine digitale Signatur (ID Austria) der zeichnungsberechtigten Person notwendig!
Die Antragsstellung erfolgt in zwei Schritten:
1. Schritt: Registrierung des Projektträgers von 1. Juni bis 1. August 2024
Um einen Projektantrag zu stellen, ist es notwendig sich als Projektträger in der Stakeholderdatenbank zu registrieren. Hierzu ist das Online-Formular „Antrag auf Aufnahme in die Liste der förderungswürdigen Erwachsenenbildungseinrichtungen“ vollständig und korrekt auszufüllen. Um den Antrag an das BMBWF abzusenden, muss dieser von einer zeichnungsberechtigten Person digital signiert werden. Daraufhin wird seitens des BMBWF die Förderwürdigkeit der Organisation geprüft. Sollte diese dem Antragssteller zugesprochen werden, erhält dieser einen individuellen Token (Zugangscode), der für die Anmeldung des Projektträgers und für die Einreichung aller zukünftiger Projektanträge notwendig sein wird. Dieser Token ist vertraulich zu behandeln und nur jenen Personen weiterzugeben, die Projektanträge stellen.
Alle Projektträger, die bereits als förderungswürdige Einrichtung registriert und im Besitz eines individuellen Tokens sind, können nach Kontrolle der Aktualität der Organisations-Daten den ersten Schritt überspringen und direkt einen Projektantrag stellen.
2. Schritt: Projektantrag von 1. Juni bis 15. August 2024
Sobald der Projektträger im Besitz eines Tokens ist, kann das Online-Formular „Ansuchen um Förderung 2024“ ausgefüllt werden. Auch hier ist zum Absenden des Antrags die digitale Signatur einer zeichnungsberechtigten Person notwendig.
Um zur Bewertung zugelassen zu werden, muss der Antrag vollständig sowie ausschließlich über das Online-Formular und fristgerecht eingebracht werden. Eine Empfangsbestätigung wird nach Abschluss der Einreichung (letzte digitale Signatur der zeichnungsberechtigten Person) vom Online-Formular automatisch versandt. Sollte keine Empfangsbestätigung eingehen, so obliegt es dem Projektträger zu überprüfen, ob die Unterlagen tatsächlich verschickt bzw. beim Fördergeber angekommen sind.
Im Falle der fristgerechten Übermittlung von mehreren Versionen gilt die Letztversion.
Bei Fragen und Problemen können Sie sich gerne an die Abteilung Erwachsenenbildung wenden: erwachsenenbildung@bmbwf.gv.at.
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