Corona und Erwachsenenbildung: Was sich ab 15. September ändert

15.09.2021, Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Zusammenkünfte für Aus- und Weiterbildungen sind nur mehr mit bis zu 25 Personen ohne coronabedingte Einschränkungen möglich. Nehmen mehr Personen teil, gilt die 3-G-Regel. Die geänderten Gültigkeitsdauern und Fristen bei Tests und Impfungen gemäß § 1 Abs. 2 sind dabei zu beachten. Das Bildungsministerium empfiehlt auch bei Veranstaltungen mit unter 25 TeilnehmerInnen weiterhin die 3G-Regel einzuhalten.
Auf einem Blatt Papier steht "COVID-19 §"
Die 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung tritt heute in Kraft.
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chevron_right8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung

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