BABE-KV bringt 1,7% mehr Gehalt und eine Corona-Prämie

29.04.2021, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Ab 1. Mai gilt der neue BABE-Kollektivvertrag. Auch das Mindestgehalt für Transitarbeitskräfte erhöht sich heuer durch den Angleich an den SWÖ-Kollektivvertrag um etwa 4,58 %.
2021 steigen die Gehälter nach BABE-KV um 1,7%. Der Kollektivvertrag gilt ab 1. Mai 2021.
Montage: CC BY 2.0, Marco Verch/bearb. durch CONEDU/Paar, flickr.com
Die Generalversammlung der Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) hat den neuen Kollektivvertrag beschlossen. Neben einer Erhöhung der Gehälter um 1,7% gibt es heuer auch eine Corona-Prämie. Das Gehalt von Transitarbeitskräften wird an jenes nach Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) angeglichen.

1,7% mehr Gehalt

KV-Gehälter, Lehrlingsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge, das Mindesthonorar sowie der Stundenzuschlag am Wochenende erhöhen sich heuer um 1,7%. Das gilt auch für sogenannte Ist-Gehälter. Das sind Gehälter, die nach Vereinbarung höher sind als der Kollektivvertrag es vorschreibt.
Im Jahr 2022 soll es dann laut BABE wieder zur Splittung von KV- und Ist-Gehältern kommen, wonach die Erhöhung der KV- und IST-Gehälter dann wieder unterschiedlich ausfallen kann (wie im vergangenen Jahr).

Corona-Prämie im Oktober

200 Euro brutto zusätzlich gibt es für Angestellte nach Kollektivvertrag, wenn sie am 15. September 2021 mindestens seit einem halben Jahr in einem nicht karenzierten und vollbeschäftigten Dienstverhältnis stehen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung aliquot nach Beschäftigungsausmaß. Die Auszahlung der Prämie erfolgt im Oktober.

 

Ausgenommen von dieser Einmalzahlung sind Unternehmen, die weniger als 40% Umsatzanteil aus Projektförderungen von österreichischen Ministerien, AMS bzw. Sozialministeriumservice aufweisen. Auch Transitarbeitskräfte erhalten die Prämie nicht.

Gehalt der Transitarbeitskräfte an Kollektivvertrag der SWÖ angeglichen

Nach den Verhandlungen 2019 hatte die BABE vereinbart, dass die Entlohnung der Transitarbeitskräfte ab 2020 an den Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) angeglichen werden soll. Da die SWÖ zum Zeitpunkt der BABE-Verhandlungen 2020 noch keinen aktualisierten Kollektivvertrag beschlossen hatte, lagen die Gehälter nach BABE-KV 2020 knapp über dem Wert des SWÖ-Kollektivvertrages 2019. Eine tatsächliche Anpassung der Gehälter für Transitarbeitskräfte an jene der SWÖ erfolgt daher heuer.

 

Demnach erhalten Transitarbeitskräfte mindestens 1564 Euro brutto auf Basis einer 38-Stundenwoche, das ist etwa um 4,58 % mehr als 2020.

Neue Arbeitsgruppe der Sozialpartner zum Thema Arbeitszeit

Die wöchentliche Normalarbeitszeit in der Sozialwirtschaft Österreich wird mit 1. Jänner 2022 um eine Stunde auf 37 Stunden reduziert. Aus diesem Anlass gründen die BABE-Sozialpartner eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu Arbeitszeitfragen, die sich mit Rahmenbedingungen bei Veränderungen der Arbeitszeit beschäftigen soll. Auch weitere Arbeitsthemen wie Wochenendruhe, Freizeittage oder eine zusätzliche Bildungsfreistellung für Lehrlinge etc. soll die Arbeitsgruppe behandeln.

Über die BABE

Die BABE vertritt die Interessen der ArbeitgeberInnen im Bereich der privaten Erwachsenenbildung. Mitglieder sind gemeinnützige Bildungseinrichtungen sowie zahlreiche gewinnorientierte Bildungsanbieter. Seit seiner Satzung per 1. Oktober 2010 gilt der BABE-KV für rund 9.000 Beschäftigte in privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Er wird jährlich neu zwischen den betreffenden Sozialpartnern verhandelt.

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