BABE-KV: 2,4% mehr Gehalt für Beschäftigte nach Kollektivvertrag

04.05.2020, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Seit 1. Mai gilt der neue BABE-Kollektivvertrag. Er bringt ein höheres Gehalt und u.a. einen zusätzlichen freien Tag für langjährige MitarbeiterInnen.
2,2% bis 2,4% mehr Gehalt sieht der neue BABE-Kollektivvertrag vor.
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Die Generalversammlung der Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) hat kürzlich den neuen Kollektivvertrag beschlossen. Er bringt höhere Gehälter, einen zusätzlichen freien Tag für langjährige MitarbeiterInnen sowie für den ersten Schultag des eigenen Kindes. Der neue Kollektivertrag ist seit 1. Mai gültig.

2,2% bis 2,4% mehr Gehalt

KV-Gehälter, Lehrlingsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge und das Mindesthonorar erhöhen sich um 2,4%. Gehälter, die nach Vereinbarung höher sind als der Kollektivvertrag es vorschreibt (IST-Gehälter), erhöhen sich um 2,2%. Transitarbeitskräfte erhalten ebenfalls um 2,4% mehr Gehalt und auch die Zulage für Transitarbeitskräfte erhöht sich um diesen Prozentwert.

 

Nach den Verhandlungen im vergangenen Jahr hatte die BABE vereinbart, dass die Entlohnung der Transitarbeitskräfte ab 2020 an den Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) angeglichen wird. Da die SWÖ zum Zeitpunkt der BABE-Verhandlungen noch keinen aktualisierten Kollektivvertrag beschlossen hatte, liegen die Gehälter nach neuem BABE-KV 2020 knapp über dem Wert des SWÖ-Kollektivvertrages 2019. Eine tatsächliche Anpassung der Gehälter für Transitarbeitskräfte an jene der SWÖ erfolge laut BABE daher im Jahr 2021.

Ein Urlaubstag für langjährige MitarbeiterInnen

Nach 10, 15 und 20 Jahren der Betriebszugehörigkeit erhalten ArbeitnehmerInnen nun einen zusätzlichen freien Tag.
Frei gibt es außerdem beim ersten Schultag des eigenen Kindes in der ersten Klasse der Volksschule - auch für Adoptiv- und Pflegekinder sowie für Kinder des Ehepartners.

 

Änderungen gibt es auch bei Sonderzahlungen: Bezieht man Wochengeld oder Rehageld und sind in diesen Bezügen Sonderzahlungen enthalten, bestand bisher kein zusätzlicher Anspruch auf weitere Sonderzahlungen seitens der ArbeitgeberInnen. Nun gibt es den Anspruch, dieser vermindert sich aber entsprechend.
Weitere rahmenrechtliche Änderungen sind im Verhandlungsprotokoll nachzulesen.

Verhandlungen über Verkürzung der Arbeitszeit

Im Verhandlungsprotokoll verweist die BABE darauf, dass im Rahmen der KV-Verhandlungen der SWÖ für 2020 bereits konkrete Vorschläge zur Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit behandelt werden. Daher treten auch die Sozialpartner der Erwachsenenbildung (BABE) in Verhandlungen ein, um – wie im Protokoll zu lesen – "die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Veränderungen der Arbeitszeit ökonomisch und organisatorisch bewältigbar sind".

Über die Berufsvereinigung BABE

Die BABE vertritt die Interessen der ArbeitgeberInnen im Bereich der privaten Erwachsenenbildung. Mitglieder sind gemeinnützige Bildungseinrichtungen sowie zahlreiche gewinnorientierte Bildungsanbieter. Seit seiner Satzung per 1. Oktober 2010 gilt der BABE-KV für rund 9.000 Beschäftigte in privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Seit Jänner 2020 ist Christoph Jungwirth (BFI Oberösterreich) Vorsitzender der BABE.

Weitere Informationen:
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