Vorsitzwechsel in der BABE
Die BABE als Interessensvertretung
Die BABE ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung von ArbeitgeberInnen, die auf privatwirtschaftlicher Basis Bildungsinstitute führen. Sie ist gemeinnützig, überparteilich und überkonfessionell. Ihre Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Die BABE vertritt die Interessen ihrer Mitglieder insbesondere gegenüber den Gewerkschaften beim Abschluss des Kollektivvertrages für die Beschäftigten der privaten Bildungseinrichtungen. Neben der Regelung von Arbeitsbedingungen der MitarbeiterInnen in der Erwachsenenbildung setzt sich die BABE für einen fairen Wettbewerb und die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bildungseinrichtungen ein.
Die Entstehung der BABE
Der freie, expandierende Markt der Erwachsenenbildung war von Beginn an durch eine vielfältige Trägerschaft der Einrichtungen mit uneinheitlichen Beschäftigungsverhältnissen und erheblichen Unterschieden bei der Entlohnung und sozialen Absicherung gekennzeichnet. Der unterschiedliche Subventionsgrad der Einrichtungen führte nicht nur zu einer völlig uneinheitlichen Preisgestaltung bei den Bildungsangeboten, sondern auch zu einer Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen – vor allem bei der Vergabe von Bildungsaufträgen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Mitte der 1990er Jahre wurden daher erste Überlegungen zu einem Kollektivvertrag angestellt, mit dem die Entgelt- und Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen in der Branche geregelt werden sollten. Zur Umsetzung des Vorhabens wurde 1999 die BABE gegründet.
Der BABE-Kollektivvertrag
Nachdem das Bundeseinigungsamt der BABE im Mai 2000 die Kollektivvertragsfähigkeit zuerkannt hatte, starteten mit den Gewerkschaften der Privatangestellten (GPA, nun: GPA-djp) und Handel, Transport, Verkehr (HTV, nun: vida) die Verhandlungen über die Gestaltung eines Kollektivvertrags. Nach rund fünf Jahren waren die Verhandlungen abgeschlossen und am 1. April 2005 trat der BABE-KV als erster Kollektivvertrag der Erwachsenenbildung in Kraft. Er kann zweifelsohne als ein Meilenstein in der Professionalisierung des Berufsfeldes bezeichnet werden und enthielt einige Innovationen:
- stufenweise Arbeitszeitverkürzung auf 38 Stunden,
- die Möglichkeit eines Sabbaticals sowie
- Anspruch auf Bildungsfreistellung im Ausmaß einer Woche und
- Anspruch auf Supervision.
Die Wegbereiter
Hinter den KV-Bemühungen standen in erster Linie die Berufsförderungsinstitute (BFIs) und die Wiener Volkshochschulen (VHS). Sie waren es, die über ihre guten Kontakte zu den Gewerkschaften konstruktiv an einer Lösung für die damals sehr unterschiedlichen Gehaltsschemata und Sozialleistungen arbeiteten und sich auf einheitliche Mindeststandards verständigten. 2005 zählte die BABE inklusive der genannten Gründungseinrichtungen nur vierzehn Mitglieder, fast ausschließlich gemeinnützige Vereine. Den Vorsitz hatte zunächst das BFI Wien und dann der Verband Wiener Volksbildung inne.
Die Satzung des BABE-KV
Da es das Ziel war, einen Branchen-KV zu etablieren, versuchte die BABE verstärkt, neue Mitglieder zu gewinnen. Dies gelang durch die Einsetzung von zwei gleichberechtigten Fachgruppen innerhalb der BABE, einer gemeinnützigen und einer gewinnorientierten. So verdoppelte sich 2010 die Zahl der Mitglieder auf 28. Mit ihren 4 300 Beschäftigten konnten sie den für die Satzung des BABE-KV erforderlichen Nachweis der überwiegenden Bedeutung innerhalb dieses Bildungssektors erbringen. Damit war der Geltungsbereich über die BABE-Mitglieder hinaus auf die gesamte berufsorientierte außerbetriebliche Erwachsenenbildung ausgedehnt.
Die letzten zehn Jahre
Auch die BABE selbst wurde professioneller: Unter der zehnjährigen Vorsitzführung von Michael Sturm (BFI Österreich) wurden der Webauftritt der BABE gestaltet und für Mitglieder Fachtagungen abgehalten, Rechtsberatung und zahlreiche andere Serviceleistungen angeboten. Bei AMS-Ausschreibungen wurden die BABE-KV-Abschlüsse als Referenzwert für die Kalkulation der Personalkosten übernommen. Die Zahl der Mitglieder stieg auf fast 70 Einrichtungen mit rund 8 000 Angestellten. Diese Stärke trug dazu bei, dass der Geltungsbereich des BABE-KV 2017 per Verordnung auf allgemeinbildend orientierte Erwachsenenbildungseinrichtungen ausgedehnt wurde. Seither gilt er für rund 12 500 Beschäftigte. Damit war das große Vorhaben umgesetzt, einen Branchen-KV mit der dafür notwendigen Ordnungsfunktion zu schaffen. Denn der BABE-KV ist nicht nur Garant für faire Wettbewerbsbedingungen am Weiterbildungsmarkt und die Absicherung der Rechte von ArbeitnehmerInnen, sondern trägt auch maßgeblich zur Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen und damit zur Professionalisierung der Erwachsenenbildung bei.
Die künftigen Herausforderungen
Bei der Generalversammlung der BABE am 29. Jänner 2020 vollzog Sturm seinen angekündigten Rückzug aus dem Vorstand. Christoph Jungwirth (BFI Oberösterreich) wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt. Nun stehen die nächsten Entwicklungsschritte bevor:
- Rechtsberatung und Dienstleistungsangebot ausbauen,
- neue Mitglieder gewinnen,
- das Lobbying bei AuftraggeberInnen und den politisch Verantwortlichen für die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik verstärken sowie
- die Öffentlichkeitsarbeit intensivieren.
Schließlich soll der BABE-KV sowohl im Entgelt- als auch im rahmenrechtlichen Bereich weiterentwickelt werden, um für ErwachsenenbildnerInnen ein nachhaltig attraktives Berufsfeld zu etablieren.
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