BABE-Kollektivvertrag sieht Lohnerhöhung um 9,6% vor

01.06.2023, Text: Marion Kirbis, Redaktion/CONEDU
Der kollektivvertragliche Lohn von Angestellten privater Bildungseinrichtungen soll ab August 2023 um 9,6% steigen. Davor sollen dreimal 270 Euro zusätzlich ausbezahlt werden.
Nach über zwei Monaten Verhandlungszeit sind die BABE und Gewerkschaften zu einem Kompromiss bei den kollektivvertraglichen Regelungen gekommen.
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Die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) und die Gewerkschaften GPA und vida haben ihre Kollektivvertragsverhandlungen für 2023 abgeschlossen und die Hauptpunkte der Vereinbarung bekannt gegeben. Der Vereinbarung soll bei der Generalversammlung der BABE-Mitgliedsbetriebe zugestimmt werden. Der aktualisierte Kollektivvertrag soll dann bis Ende April 2024 gelten.

Gehalts- und Lohnerhöhung um 9,6% sowie Prämie vereinbart

Laut dem von der BABE veröffentlichten Abschlussprotokoll der zwei Monate andauernden Vertragsverhandlungen wurde eine kollektivvertragliche Gehalts- und Lohnerhöhung von 9,6% festgelegt – mindestens jedoch um 250 Euro (aliquotiert auf die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit). Diese soll ab dem 1. August 2023 gültig sein. Auch Zulagen, Zuschläge usw. sollen zum gleichen Datum um 9,6% erhöht werden.

 

In den Monaten Mai, Juni und Juli 2023 soll eine steuer- und sozialversicherungsfreie Teuerungsprämie in Höhe von jeweils 270 Euro für Vollzeitdienstverhältnisse bzw. aliquotiert nach der in den betreffenden Monaten jeweils vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit bezahlt werden. Ausgezahlt werden soll diese spätestens mit dem Juligehalt 2023.

Ebenfalls 9,6% für Lehrlinge, aber ohne Mindestbetrag

Die Gehälter und Löhne von Lehrlingen und Transitarbeitskräften sollen ebenfalls um 9,6% steigen (Stichtag 1. Mai 2023), jedoch entfällt die Mindestbetragshöhe von 250 Euro, wie sie bei den anderen Berufsgruppen vorgesehen ist. Für freie Dienstnehmende soll das kollektivvertragliche Mindesthonorar ebenso um 9,6% erhöht werden.

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