Corona und EB: "10 Personenregel" gilt nur eingeschränkt

Update der Redaktion: Berufliche Aus- und Weiterbildung
Am 24. September folgte eine weitere Novelle mit Änderungen für die Erwachsenenbildung. Demnach gelten bei beruflicher Aus- und Weiterbildung die Absätze zwei bis vier in §10 nicht. Das heißt, dass es keine Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für Veranstaltungen beruflicher Weiterbildung braucht. Auch von den Höchstgrenzen bei den TeilnehmerInnen sind berufliche Weiterbildungen ausgeschlossen.
- zur aktuellen Novelle
- Rechtsgrundlagen für die Erwachsenenbildung während der COVID-19 Krise
- Update der Redaktion: Novelle vom 24. September
- laufend aktuelle Informationen rund um Erwachsenenbildung und Corona

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