Ziele und Vorhaben der KEBÖ 2019
Welche inhaltlichen Schwerpunkte verfolgt die KEBÖ 2019?
Neben der verbandsspezifischen Ausrichtung unserer Bildungsangebote werden wir uns inhaltlich weiterhin intensiv mit den beiden erwachsenenbildungspolitischen Schwerpunkten des Bildungsministeriums befassen. Das sind die Themen Integration und Digitalisierung.
Im Bereich der Integration engagieren sich die KEBÖ-Verbände seit jeher mit vielfältigen Angeboten zum Spracherwerb und zur interkulturellen Bildung. Das wird auch in Zukunft unerlässlich sein. Verstärktes Augenmerk wird auf den Erwerb von allgemeinen Kulturtechniken und beruflichen Qualifikationen für den österreichischen Arbeitsmarkt zu richten sein. Ausbildungen in den sogenannten Mangelberufen wären etwa ein sinnvoller und vielversprechender Weg zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration. Dabei sollte auch die Validierung und Anerkennung von nicht formal und informell erworbenen Qualifikationen stärker genutzt werden.
Im Zusammenhang mit der voranschreitenden Digitalisierung sehen wir die Notwendigkeit, die Menschen beim technologischen Wandel zu unterstützen und ihnen verstärkt Angebote zu offerieren, die geänderten Qualifizierungsanforderungen zu meistern. Für mindestens ebenso notwendig erachten wir es, die drohende digitale Kluft in der Bevölkerung durch niederschwellige Angebote zum Aufbau digitaler Kompetenzen zu verringern. Das ist uns in Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe ein besonderes Anliegen.
In engem Zusammenhang damit werden wir bewusst einen Schwerpunkt in unserer Bildungsarbeit auf Angebote zur Stärkung der Demokratieentwicklung, des sozialen Zusammenhalts und Dialogs zwischen den Generationen, Geschlechtern, Kulturen und Religionen legen. Daneben kommt der Förderung kritischer Medienkompetenz immer größere Bedeutung zu.
Welche Aufgaben stellen sich auf Bundesebene für die KEBÖ 2019?
Anfang des Jahres werden die Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungen 2020 bis 2022 aufgenommen. Mit diesen wird festgelegt, welche Leistungen die Verbände erbringen und welche Strukturförderung der Bund auf Grundlage des Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes zur Verfügung stellt. Auf Wunsch des Bildungsministers sollen die Leistungsvereinbarungen in Zukunft noch stärker auf die bildungspolitischen Schwerpunkte des Ressorts und an wirkungsorientierten Kennzahlen ausgerichtet werden.
Mit 1. Jänner 2019 traten zwei gesetzliche Änderungen der Rahmenbedingungen für die Erwachsenenbildung in Kraft. Zum einen geht es dabei um die Umstellung der sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Abrechnungspraxis nebenberuflich Lehrender. Die halbjährliche nachträgliche Meldung, wie sie bisher gegolten hat, ist aufgrund der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung nicht mehr möglich. In Beratungen mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde die neue Vorgehensweise abgestimmt und ein Arbeitsbehelf erstellt, in dem anhand von zahlreichen Fallbeispielen die Erfüllung der Vorgaben anschaulich dargelegt wird. Nun gilt es begleitend zu überprüfen, ob die vereinbarte Umsetzung für die Erwachsenenbildungsinstitute auch verwaltungstechnisch praktikabel ist.
Zum anderen ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen ab 2019 neu geregelt. Im Zusammenhang mit der Anpassung an eine EU-Richtlinie wurde durch die Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen eine mit öffentlichen Schulen vergleichbare Zielsetzung auch bei privaten Bildungseinrichtungen vorliegt und deren Umsätze damit zur Gänze steuerbefreit sind. Dies hätte für viele Erwachsenenbildungsinstitute den Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Arbeitsmarkt- und Firmenschulungen bedeutet. Durch die Möglichkeit, das Nichtvorliegen einer vergleichbaren Zielsetzung nachzuweisen, wenn es andernfalls zu Wettbewerbsverzerrungen käme, konnte die Verordnung zwar entschärft werden, es muss aber sehr genau beobachtet werden, wie sich dies auf den Markt auswirken wird.
Gibt es darüber hinaus gemeinsame Anliegen der KEBÖ 2019?
2019 soll endlich damit begonnen werden, neben den formalen auch die nicht formalen Qualifikationen dem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) zuzuordnen. Zur Unterstützung der Qualifikationsanbieter werden NQR-Servicestellen eingerichtet und ihre Tätigkeit aufnehmen. Es ist der KEBÖ ein großes Anliegen, dass die in der Erwachsenenbildung erworbenen Qualifikationen gleichwertig im NQR abgebildet werden. Das würde zur Aufwertung dieses Bildungssektors und zur Verbesserung der Durchlässigkeit der Bildungssysteme beitragen.
Gemeinsame Projekte von KEBÖ und dem Bundesinstitut für Erwachsenenbildung (bifeb) werden im Kooperativen System der österreichischen Erwachsenenbildung durchgeführt. Dazu zählen die Weiterbildungsakademie Österreich (wba) – ein gemeinsam entwickeltes Verfahren zur Anerkennung erwachsenenbildnerischer Kompetenzen –, der Lehrgang Bildungsmanagement und die Grundlagenseminare am bifeb. Darüber hinaus wird dort im September 2019 der Universitätslehrgang Erwachsenenbildung/Weiterbildung in Kooperation mit der UNI for LIFE Graz gestartet.
Insgesamt werden wir alles daransetzen, den Stellenwert der individuell und gesellschaftlich so wichtigen Erwachsenenbildung zu erhöhen, ihn noch breiter im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern und die politisch Verantwortlichen von der Notwendigkeit substanzieller Unterstützung zu überzeugen, um damit die Weiterbildungsbeteiligung in Österreich bedarfsgerecht steigern zu können.
Dr. Michael Sturm ist Geschäftsführer des BFI Österreich und derzeit Vorsitzender der KEBÖ 2018-2020.
- KEBÖ
- BFI Österreich übernimmt KEBÖ-Vorsitz, Nachricht vom 12.09.2018
- Nachlese zur KEBÖ-Jahrestagung 2018, Nachricht vom 02.10.2018
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