Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg – Rahmen, Motive, Tendenz
Gesetzlicher Rahmen
Im §23 Abs. 5 lit.a BAG – Berufsausbildungsgesetz ist geregelt, dass ein Prüfungswerber ausnahmsweise zur Lehrabschlussprüfung zuzulassen ist,
„[...] wenn dieser das 18. Lebensjahr vollendet hat und glaubhaft macht, dass er auf eine andere Weise die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, beispielsweise durch eine entsprechend lange und einschlägige Anlerntätigkeit oder sonstige praktische Tätigkeit oder durch den Besuch entsprechender Kursveranstaltungen erworben hat".
Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung
Der Besuch eines Kurses stellt keine zwingende Voraussetzung für die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung dar. Einrichtungen der Erwachsenenbildung – etwa BFI und WIFI – bieten allerdings kostenpflichtige Kurse an, die in unterschiedlichem Ausmaß gefördert werden. Keine Kosten entstehen für TeilnehmerInnen im Rahmen der FacharbeiterInnen-Intensivausbildungen des Arbeitsmarktservice. Für das Arbeitsmerktservice ist dieses Angebot eine Maßnahme, die dem drohenden Facharbeitermangel entgegenwirken soll.
Motive
Der Blick auf den Arbeitsmarkt stellt für viele Erwachsene, die eine Lehrabschlussprüfung im 2. Bildungsweg anstreben, eine wichtige Motivation dar. Der Forschungsbericht zur Jugendbeschäftigung bestätigt, dass eine Lehrausbildung das Arbeitslosenrisiko erheblich verringert und Mario Steiner hält in seiner Untersuchung zum 2. Bildungsweg fest, dass die FacharbeiterInnen-Intensivausbildung eine arbeitsmarktpolitisch erfolgreiche Maßnahme – bezogen auf die Beschäftigungsaufnahme – darstellt: 3 Monate nach Abschluss nahmen 53% der AbsolventInnen eine Beschäftigung auf, 6 Monate nach Abschluss 70% und 12 Monate später 81%.
Erwachsenengerechte Modelle
Grundsätzlich unterscheidet sich die außerordentliche Lehrabschlussprüfung nicht von der ordentlichen. Der Lebensrealität Erwachsener versucht man in den angebotenen Kursen etwa durch die Gestaltung der Kurszeiten, aber auch mit speziellen Formaten gerecht zu werden. ‚Kompetenz mit System' etwa ist durch seinen modularen Aufbau ebenso wie durch die Möglichkeit der Unterbrechungen, Zwischenabschlüsse und die Berücksichtigung von Phasen der Arbeitslosigkeit flexibel an unterschiedliche biografische Phasen anpassbar. Auch ‚Du kannst was', ein Modell, in dem Kompetenzfeststellung und begleitende Schulungen ineinander greifen, ist mit der Lebensrealität Erwachsener kompatibel.
Tendenz
Die ibw-Publikation Lehrlingsausbildung im Überblick 2016 stellt eine Beinahe-Verdoppelung der Lehrabschlussprüfungen im 2. Bildungsweg zwischen 2006 und 2015 fest. 7889 bestandene außerordentliche Lehrabschlussprüfungen machen rund 17% aller bestandenen LAP im Jahr 2015 aus. Angesichts des prognostizierten Facharbeitermangels ist anzunehmen, dass der Lehrabschluss im 2. Bildungsweg auch zukünftig ein Qualifizierungsangebot mit hohem Potenzial darstellen wird.
- Zulassung zur LAP – Auszug Berufsausbildungsgesetz
- AMS-Angebot ‚Kompetenz mit System'
- Modell ‚Du kannst was'
- BFI-Kursangebot zum 2. Bildungsweg
- WIFI-Kursangebot zum 2. Bildungsweg
- Mario Steiner: Der 2. Bildungsweg. Grundlagen und Bildungspraxis in Österreich. Materialien zur Erwachsenenbildung 1/2016
- Helmut Dornmayer / Sabine Nowak: Lehrlingsausbildung im Überblick 2016. ibw-Forschungsbericht Nr. 188
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