Kollektivvertrag regelt Mindesthonorar für freie DienstnehmerInnen
Für fast 8.000 Beschäftigte in privaten Bildungseinrichtungen werden somit die KV-Gehälter, IST-Gehälter, Lehrlingsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge sowie die Entlohnung für Arbeitslose in Umschulung oder Wiedereingliederung, angehoben.
Mindesthonorar für freie DienstnehmerInnen
Erstmals legt der Kollektivvertrag auch Mindesthonorare für freie DienstnehmerInnen fest. Alle Lehrenden die an Einrichtungen tätig sind, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice agieren, bekommen für 2014 einen Mindesthonorarsatz von 24,23 Euro pro Honorarstunde. Die Verhandlungsteams legten ebenfalls fest, dass dieser Mindestsatz künftig jährlich, jeweils im Ausmaß der Kollektivvertragsgehälter angehoben wird.
Zusätzlich wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die bis Oktober dieses Jahres eine Regelung rund um das Thema Vor- und Nachbereitungszeiten erarbeiten soll.
Antrag auf Satzungserklärung wird gestellt
Der nächste Schritt für das BABE Verhandlungsteam ist, einen Antrag beim Bundeseinigungsamt zu stellen, um die neuen Vereinbarungen in die Satzung des Kollektivvertrags aufzunehmen. Ein zur Satzung erklärter Kollektivvertrag legt fest, dass alle darin aufgenommenen Vereinbarungen, über den eigentlichen Geltungsbereich des KV hinaus, rechtswirksam sind. Dadurch können ArbeitnehmerInnen in der berufsorientierten außerbetrieblichen Weiterbildung, deren ArbeitgeberIn einer anderen kollektivvertraglich geregelten Branche angehört, nach den Bedingungen des BABE-Kollektivvertrags tätig sein.
Über die BABE
Die 1999 gegründete BABE vertritt die Interessen der ArbeitgeberInnen im Bereich der Erwachsenbildung. Mitglieder sind zahlreiche erwerbsorientierte Bildungsanbieter aber auch gemeinnützige Bildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (bfi) und die Wiener Volkshochschulen GmbH (WVHS). 2005 verhandelte die BABE erstmals einen Kollektivvertrag für die Erwachsenenbildungsbranche, der seither jährlich neu zwischen den betreffenden Sozialpartnern vereinbart wird.
- BABE
- Interessensgemeinschaft work@education
- Gewerkschaft der Privatangestellten
- Neuer Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen
Artikel vom 14.01.2014
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