Erasmus+ 2023: Fördermittel für Bildungsvorhaben beantragen

09.12.2022, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Mit europäischen Partner*innen an neuen Bildungsideen tüfteln oder im Ausland weiterbilden: Erasmus+ fördert Bildungsvorhaben für Bildungspersonal und Lernende.
Auf einem Stapel Bücher liegen Geldscheine
Erasmus+ fördert Bildungsaktivitäten in Europa.
Foto: Pexels Lizenz, Karolina Grabowska, , https://www.pexels.com/de-de/@karolina-grabowska
Die Europäische Kommission ruft dazu auf, Projekte im Rahmen des Förderprogramms Erasmus+ einzureichen. Rund 62,6 Millionen Euro stehen in Österreich für das kommende Jahr in Erasmus+ für verschiedene Förder-Bereiche zur Verfügung.

 

Das sind mögliche Förderungen im Bereich Erwachsenenbildung:

Gelder für den Auslandsaufenthalt beantragen

Alle, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, können die Leitaktion 1 von Erasmus+ nutzen, um sich in einem anderen europäischen Land weiterzubilden, dort zu lehren oder an einem Job Shadowing teilzunehmen. Bildungseinrichtungen können aber auch Auslandsaufenthalte für Lernende beantragen – insbesondere für Menschen mit Bildungsbarrieren. Antragsschluss für Förderansuchen ist der 23. Februar 2023. Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die eine regelmäßige Teilnahme an Mobilitäten im Rahmen von Erasmus+ planen, können eine Akkreditierung erlangen. Diese erleichtert zukünftige Antragsstellungen und ist bis 19. Oktober 2023 möglich.

Förderung für Projekte mit europäischen Partner*innen

Im Rahmen der Leitaktion 2 des Förderprogramms können Bildungseinrichtungen Erfahrungen in der europäischen Zusammenarbeit sammeln und gemeinsam mit anderen Organisationen aus Europa neue Bildungsideen entwickeln und umsetzen.

Je nach Größe des geplanten Projekts können Organisationen verschieden hohe Förderungen beantragen. Möglich sind Förderungen mit Pauschalbeträgen von 120.000 Euro, 250.000 Euro oder 400.000 Euro.

 

Außerdem gibt es Förderungen für "kleinere Partnerschaften". Sie sollen bewirken, dass auch kleinere Bildungsakteure am Förderprogramm teilnehmen. Kleinere Partnerschaften haben eine kürzere Projektlaufzeit, einfachere administrative Anforderungen und geringere Förderbeträge.
Organisationen können je nach Vorhaben Pauschalbeträge von 30.000 bzw. 60.000 Euro beantragen.

 

Bis 22. März 2023 ist es möglich, Förderungen für Kooperationspartnerschaften oder kleinere Partnerschaften zu beantragen. Zusätzlich gibt es eine weitere Einreichfrist für kleinere Partnerschaften am 4. Oktober.

Inhaltliche Schwerpunkte von Erasmus+

Folgende inhaltliche Schwerpunkte haben im aktuellen Erasmus+ Programm Priorität und sollten in den Projektanträgen berücksichtigt werden:

  • Inklusion und Vielfalt
  • Digitaler Wandel
  • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
  • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement

 

Bei Kooperationspartnerschaften und kleineren Partnerschaften müssen zusätzlich spezifische Prioritäten der Erwachsenenbildung in den Projekten berücksichtigt werden.

Die Online-Antragsformulare stehen in Kürze auf der Erasmus+ Plattform der Europäischen Kommission zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Creative Commons License Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Verwandte Artikel