Bildungsinformation barrierefrei aufbereiten: ein paar Tipps
Für alle nutzbar: Barrierefreiheit führt zu "universellem Design" einer Webseite
Digitale Barrierefreiheit soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, sich zu informieren und selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das heißt aber keineswegs, in Zielgruppen hinsichtlich ihrer Behinderungen zu denken und deren vermeintlichen Informationsbedarf zu decken. "Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht – Barrierefreiheit ist für alle nützlich", so eine Aussage aus den Gesprächen, die die Redaktion von https://erwachsenenbildung.at mit ExpertInnen zu diesem Thema geführt hat. Vielmehr führt die Auseinandersetzung mit diesem Thema zu einem Perspektivenwechsel hin zu einem universellen Design einer Webseite. Das heißt, eine Webseite sollte so aufgebaut und gestaltet sein, dass sie für so viele Menschen wie möglich ohne weitere Anpassung oder Zusatztechnik nutzbar ist.
Multiple Benefits für AnbieterInnen und LeserInnen von Bildungsinformation
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, weitere potenzielle UserInnen zu erreichen: NutzerInnen, denen bislang inhaltliche oder technische Barrieren im Weg waren, um Bildungsinformation überhaupt nutzen zu können. Barrierefreiheit bringt aber auch für alle anderen NutzerInnen Vorteile: sie finden sich auf der Webseite besser zurecht, können besser navigieren und die Informationen, auf die verlinkt wird, einschätzen. Außerdem verbessert digitale Barrierefreiheit die Auffindbarkeit der Bildungsinformation in Suchmaschinen und bringt damit mehr Zugriffe auf die Webseite. All das ist gerade in Pandemie-Zeiten, in denen Bildungsinteressierte phasenweise nur online erreicht werden können, von besonderer Bedeutung.
Aufbereitung für blinde NutzerInnen bringt bessere Orientierung für alle
NutzerInnen von Screenreadern, also von Vorlese-Anwendungen, nutzen eine Seite nicht linear, sondern lassen den Screenreader die Überschriften und Links "anspringen", um sich zu orientieren. Korrekt formatierte und inhaltlich aussagekräftige Überschriften in logischer Reihenfolge sind die Voraussetzung dafür. Sie helfen aber allen NutzerInnen, sich auf der Seite zu orientieren und die Bildungsinformationen zu konsumieren. Ein weiteres zur Navigation eingesetztes Instrument sind Links. Linktexte sollten daher aussagekräftig formuliert sein, sodass klar ist, was man hinter der Verlinkung erwarten kann.
Gerade für Screenreader-NutzerInnen sind Sonderzeichen und Tabellen schwierig, sie sollten daher vermieden werden. Grafiken sollten für sie stets mit einem Alternativtext versehen werden.
Mit diesen kleinen redaktionellen Änderungen kann man also die Usability für alle NutzerInnen enorm erhöhen, weil so alle Seiten gleich aufgebaut und die Inhalte besser strukturiert werden.
Die Zielgruppe vor Augen haben
Für eine nutzerInnenfreundliche Content-Aufbereitung von Bildungsinformation empfiehlt es sich, mit Personas (archetypische NutzerInnen) zu arbeiten. Bildungsinformation sollte demnach interessen- und fragengeleitet sein. Die Information sollte in kleinen Häppchen serviert werden: von der universellen Botschaft, die Aufmerksamkeit aufbaut, bis zur individuellen Botschaft, die zum konkreten Handeln auffordert. Am Anfang steht eine schnelle erste Orientierung, danach folgen der Mehrwert der Infos, Tipps und Tricks, schließlich Anlaufstellen, Links und Telefonnummern.
Sprachlich sollten Bildungsinformationen klar und möglichst einfach sein: aktiv formuliert und im Präsens, kurze Sätze, Fachausdrücke erklärt usw. Die NutzerInnen sollten direkt angesprochen werden. Damit sind die Informationen für alle Menschen leichter zu erfassen.
Mobile Nutzung mitdenken
Gerade bei Bildungsinformation ist "Mobile First" für den Aufbau von Webseiten zu berücksichtigen. Das heißt, zuallererst sollte die Seite mit einem Mobilgerät gut nutzbar sein. Denn die Menschen recherchieren solche Inhalte gerne unterwegs oder zwischendurch einmal und greifen daher sehr häufig von ihrem Smartphone aus darauf zu.
Barrierefreie, inklusive digitale Bildungsinformation als gesetzliche Anforderung
Seit 23. September 2020 sind die EU-Richtlinie 2016/2102 und das Webzugänglichkeitsgesetz BGBl. I Nr. 59/2019 in Österreich wirksam. Sie regeln, dass neue Inhalte auf Webseiten der öffentlichen Hand barrierefrei anzubieten sind. Für die Informationsplattform https://erwachsenenbildung.at wurde dafür ein Maßnahmenplan entwickelt, um die Webseite und allen voran die Rubrik Bildungsinfo technisch und inhaltlich barrierefrei zu gestalten.
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