Das Barrierefreiheitsgesetz tritt in Kraft: Wie ein Web für alle gelingt

27.06.2025, Text: Sabine Schnepfleitner, Redaktion/CONEDU
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen Unternehmen digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten und so für alle Menschen zugänglich machen.
Laptop mit Logo Digitale Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit steht für ein Web für alle und ist ein Qualitätsmerkmal für Webseiten.
Foto: Unsplash Lizenz, Philip Oroni, bearb. CONEDU, auf erwachsenenbildung.at

Ein barrierefreies Web ist ethisch, wirtschaftlich und rechtlich notwendig. Einer der offensichtlichsten Gründe dafür: Rund 1,9 Millionen Menschen mit Behinderung leben in Österreich, so die Statistik Austria. Hürden, um am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilzunehmen, gibt es für Menschen mit Behinderung nicht nur im analogen, sondern auch im digitalen Alltag. Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wird nun ein weiterer gesetzlicher Schritt getan, um das Web zugänglicher zu gestalten. Damit wird die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) in nationales Recht überführt. Mit 28. Juni 2025 wird das BaFG anwendbar, dann müssen digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden.

Wen betrifft das Barrierefreiheitsgesetz?

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher*innen anbieten. Oft genannt werden E-Commerce-Websites, Online-Shops oder Online-Ticketing. Erwachsenenbildungseinrichtungen kann es beispielsweise betreffen, wenn Sie Terminbuchungssysteme anbieten oder auch Online-Kursen.

Ausgenommen vom BaFG sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter*innen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro haben. Geprüft wird das vom Sozialministeriumservice (SMS). Werden die Vorgaben nicht eingehalten, sind bis zu 80.000 Euro an Strafgeldern vorgesehen.

Das BaFG bildet einen zusätzlichen gesetzlichen Rahmen. Die Forderung nach einem barrierefreien Web ist bereits in der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 21) und dem Behindertengleichstellungsgesetz gesetzlich verankert. Seit 23. September 2020 ist zudem die EU-Richtlinie 2016/2102 und das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in Österreich wirksam. Sie regeln, dass Inhalte auf Websites der öffentlichen Hand barrierefrei anzubieten sind.

Was heißt digital barrierefrei zu sein?

Digitale Barrierefreiheit soll sicherstellen, dass alle Menschen – unabhängig von Behinderungen und Einschränkungen – Websites und Apps gleichermaßen nutzen können. Es bietet die Basis für ein Web für alle, für eine inklusive digitale Informationsvermittlung und dafür, dass Webinhalte für interessierte User*innen auffindbar und nutzbar sind.

Eine eindeutige Navigation, einfache Bedienbarkeit oder auch gute Kontraste stellen unter anderem sicher, dass die Inhalte sowohl von Menschen als auch von assistierenden Technologien wie Screenreadern wahrnehmbar und interpretierbar sind.

Kriterien für Digitale Barrierefreiheit

Einen international anerkannten Standard bieten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die auch in den gesetzlichen Anforderungen als Kriterien herangezogen werden.

Zusammengefasst fordern die WCAG in ihren Grundprinzipien, dass:

  • alle User*innen Webinhalte wahrnehmen können,
  • alle User*innen die Website bedienen können,
  • Informationen und Bedienung der Website verständlich sind
  • und dass die Webinhalte so robust sind, dass sie von unterschiedlichen Technologien interpretiert werden können.

4 Tipps für redaktionelle Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit

Um Webseiten barrierefrei zu gestalten, braucht es neben Technik und Design auch die Arbeit an den Inhalten der Seite. Halten Sie sich an die folgenden 4 Tipps, werden Ihre Webinhalte barrierefreier:

  • Inhalte brauchen Struktur: Verwenden Sie dafür Überschriften, Absätze, Listen und gemeinsame einheitliche Formatvorlagen.
  • Überschriften geben den Überblick: Schreiben Sie Überschriften aussagekräftig. Damit können sich nicht nur Screenreader-Nutzer*innen (Screenreader ist eine Vorlese-Technologie) besser orientieren, sondern alle Ihre User*innen.
  • Auch Weblinks brauchen einen Text: Versehen Sie die Weblinks mit einem sprechenden und eindeutigen Linktext.
  • Bilder, Videos und Druckdokumente für mehr Sinne zugänglich machen: Geben Sie den Bildern kurze prägnante Alternativ-Texte. Diese sind für alle jene Menschen hilfreich, die die Bilder nicht visuell wahrnehmen können. Und bereiten Sie auch Medien wie Videos und PDFs, die auf Ihrer Webseite zu finden sind, barrierefrei auf.

Die nächsten Schritte zu einer barrierefreien Website

Auch wenn das Thema der digitalen Barrierefreiheit groß zu sein scheint: Wichtig ist, damit jetzt zu beginnen. Mit jeder Anpassung wird Ihre Website für mehr Menschen zugänglicher.

Damit der Prozess gut gelingt, braucht es Sensibilisierung und Schulung für das ganze Team: von Auftraggeber*innen über Redakteur*innen bis hin zur Webagentur.

Im nächsten Schritt sollten Sie feststellen, wo Sie mit Ihrer Website in Sachen digitale Barrierefreiheit stehen. Dafür gibt es die Möglichkeit einer externen Bewertung, oder Sie können auch eine erste Selbstbewertung durchführen. Auf der Seite der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) finden Sie dazu hilfreiche Prüf-Tools.

Darauf aufbauend können Sie einen konkreten Maßnahmenplan ausarbeiten und Maßnahmen umsetzen.

Warum Sie digitale Barrierefreiheit jetzt jedenfalls umsetzen sollten

Sie brauchen noch einen guten Grund, warum Sie digitale Barrierefreiheit für Ihre Website umsetzen sollen? Wir haben abschließend sogar vier gute Gründe, warum Sie sofort damit beginnen sollten:

  • Digitale Barrierefreiheit bietet die Chance, durch inklusive digitale Informationsvermittlung Inhalte für möglichst alle interessierten User*innen auffindbar und nutzbar zu machen.
  • Außerdem wird mit der digitalen Barrierefreiheit auch eine intuitive Nutzung von Webseiten gefordert, was die Erfahrung bei der Benutzung (User Experience) verbessert.  
  • Setzen Sie Maßnahmen für digitale Barrierefreiheit, heißt das gleichzeitig, die Seite für Suchmaschinen wie z.B. Google zu optimieren, wodurch sie von potentiellen User*innen leichter gefunden wird und die Zugriffe steigen.
  • Und digitale Barrierefreiheit heißt auch 100%ige Responsivität. Das heißt: Ihre Website kann unabhängig vom Endgerät der User*innen wie z.B. Smartphone oder Laptop besucht werden.

Serie zur Barrierefreiheit und Erwachsenenbildung

Barrierefreiheit ist ein Schlüsselkonzept für eine inklusive Gesellschaft, die allen Menschen Zugang zu Bildung und beruflicher Weiterentwicklung ermöglichen soll. In unserer Beitragsserie "Barrierefreiheit und Erwachsenenbildung" beleuchten wir, wie Bildungsangebote barrierefrei gestaltet werden können und zeigen Initiativen und Projekte auf. 

Weitere Informationen: 
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