Kurzmeldung

Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen 2022

29.12.2021, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Ab Jänner 2022 erhöht sich das Gehalt von ArbeitnehmerInnen privater Bildungseinrichtungen um 3,2% und der Zuschlag für Nachhilfelehrende um 3,5%. Personen, die mehrsprachige Lern- und Freizeitbetreuung leisten, erhalten 2022 einen Zuschlag von 10% des monatlichen Bruttogehalts. BABE-Mitglieder sind nicht betroffen.
Jemand zählt Geld
Die Anpassung des Mindestlohns erfolgt mit 1. Jänner 2022.
Foto: CC BY, Marco Verch , https://ccnull.de/foto/counting-money/1009625

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