Erasmus+: Projektförderungen für 2022 beantragen

06.12.2021, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Im Ausland weiterbilden oder mit anderen Einrichtungen international zusammenarbeiten: Bildungseinrichtungen können jetzt um Förderungen ansuchen.
Glas mit Kleingeld
Erasmus+ ist ein Förderprogramm der EU, es finanziert auch Projekte der Erwachsenenbildung.
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Die Europäische Kommission ruft dazu auf, Projektförderungen im Rahmen des Programms Erasmus+ zu beantragen. Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Jugend und Sport tätig sind, können Finanzierungsanträge stellen.
Insgesamt stehen für Förderungen der allgemeinen und beruflichen Bildung 2.813,11 Mio. Euro Budget zur Verfügung.

 

Das sind die möglichen Förderungen für die Erwachsenenbildung:

Lernmobilitäten in der Erwachsenenbildung bis 23. Februar 2022 beantragen

Personen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, können sich mithilfe der Leitaktion 1 der Erasmus+-Förderung in Programmländern weiterbilden, dort unterrichten oder bei einem Job-Shadowing teilnehmen. Zur Förderung berechtigt sind zum einen das Personal in der Erwachsenenbildung sowie zum anderen auch erwachsene Lernende – insbesondere jene, die gering qualifiziert sind.

 

Die Frist zur Beantragung für einen Auslandsaufenthalt ist der 23. Februar 2022. Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die planen regelmäßig an Mobilitäten im Rahmen von Erasmus+ teilzunehmen, können sich auch akkreditieren lassen. Dadurch ist die Antragstellung zukünftig einfacher möglich. Die Frist dafür ist der 19. Oktober 2022.

Länderübergreifend zusammenarbeiten: bis 23. März 2022 um Förderung ansuchen

Im Rahmen der Leitaktion 2 des Förderprogramms können Organisationen Erfahrungen in der europäischen Zusammenarbeit sammeln und neue Angebote entwickeln. Dabei gibt es die Möglichkeit, zwischen zwei Arten von Partnerschaften zu wählen:

 

Bei Kooperationspartnerschaften können Organisationen um verschiedene Pauschalbeträge für Projektförderungen je nach ihren Vorhaben ansuchen. So können Projekte mit 120.000 Euro, 250.000 Euro oder 400.000 Euro gefördert werden.

 

Daneben gibt es die Möglichkeit, Förderungen für "kleine Partnerschaften" zu beantragen. Das soll bewirken, dass auch kleinere Bildungsakteure am Förderprogramm teilnehmen können. Kleine Partnerschaften sind gekennzeichnet durch eine kürzere Projektlaufzeit, einfachere administrative Anforderungen und geringere Förderbeträge.
Organisationen können je nach ihren Vorhaben einmalige Pauschalbeträge von 30.000 bzw. 60.000 Euro beantragen.

 

Organisationen der Erwachsenenbildung können bis 23. März 2022 Förderungen für Kooperationspartnerschaften oder kleine Partnerschaften beantragen. Zusätzlich gibt es eine weitere Einreichmöglichkeit für kleine Partnerschaften, die Frist dafür endet am 4. Oktober.

Ziele der Förderungen von Erasmus+

Folgende Schwerpunkte sollen bei den geförderten Projekten im Rahmen des Erasmus+-Programms besondere Berücksichtigung finden:

  • Inklusion und Vielfalt,
  • Digitaler Wandel,
  • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels,
  • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement.

 

Neben diesen allgemeinen Prioritäten gibt es weitere Ziele, die insbesondere die Kooperationspartnerschaften in der Erwachsenenbildung verfolgen sollen:

  • Verfügbarkeit hochwertiger und flexibler Lernmöglichkeiten für Erwachsene verbessern,
  • Weiterbildungspfade sowie einen besseren Zugang zu Erwachsenenbildung schaffen,
  • die Kompetenzen von Personal in der Erwachsenenbildung verbessern,
  • die Qualitätssicherung der Erwachsenenbildung verbessern,
  • zukunftsorientierte Lernzentren entwickeln,
  • Lernmöglichkeiten für alle BürgerInnen und Generationen fördern.
Weitere Informationen:
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