Erwachsenenbildung soll auf Distance-Learning umstellen

22.11.2021, Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Das ist die dringende Empfehlung des Bildungsministeriums in Bezug auf die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung.
Auf einem Blatt Papier steht "COVID-19 §"
Die aktuelle Verordnung gilt bis 1. Dezember, wird aber voraussichtlich verlängert.
auf erwachsenenbildung.at
Seit heute ist die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft.

Dringende Empfehlung für Distance-Learning

Mit Bezug auf die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vom 21. November empfiehlt das Bildungsministerium dringend, angesichts des drohenden Zusammenbruchs des Gesundheitssystems, ab 22. November 2021 möglichst alle Angebote im Bereich der Erwachsenenbildung auf "Distance-Learning" umzustellen.

Nur unbedingt erforderliche berufliche Weiterbildung in Präsenz zulässig

Zusammenkünfte in Präsenz sind gemäß der Verordnung nur zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken und zur Erfüllung von erforderlichen Integrationsmaßnahmen zulässig. Sofern nicht alle Personen einen 2G-Nachweis vorweisen, gilt Maskenpflicht für alle.

 

Termine zur Übergabe von Arbeitspaketen oder für individuelle Lernunterstützung vor Ort sind wenn erforderlich zu ermöglichen. Bereits festgelegte Abschlussprüfungen (z.B. im Rahmen des Pflichtschulabschlusses oder der Berufsreifeprüfung) können unter Einhaltung aller Hygienebestimmung durchgeführt werden.

Weitere Informationen:
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