Barrierefreie Kommunikation als Baustein für eine inklusive Gesellschaft
Barrierefreie Kommunikation bedeutet, anders zu kommunizieren
Kommunikation bedeutet die Verständigung untereinander mithilfe von Sprache oder Zeichen. Sie dient als Informationsaustausch auf unterschiedlichen Ebenen: Wir kommunizieren nicht nur über die Sprache, sondern auch über Zeichen, Schrift und Gestik. Kommunikation ist ein wichtiger Baustein unseres menschlichen Zusammenlebens und ist aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Bereits in der Früh hören wir beiläufig neben dem Frühstück die aktuellen Nachrichten im Radio, während die anderen Familienmitglieder Tischgespräche führen. Die Aufmerksamkeit bei den Nachrichten zu halten und diese auch inhaltlich zu verstehen, ist im beschriebenen Setting nicht einfach. Im persönlichen Tischgespräch spielen Gestik und Mimik eine wichtige Rolle, denn aus den feinen Gesichtszügen können wir genau einschätzen, welche Gefühle mein Gegenüber zum Ausdruck bringen will. In beiden Fällen muss ich gut hören und sehen können. Wie gestaltet sich die geschilderte Situation, wenn ich schlecht sehe, hörbeeinträchtigt oder gar blind oder gehörlos bin? Wie ist die Situation, wenn der Nachrichtentext nicht in einfacher Sprache formuliert ist, sodass ich ihm inhaltlich nicht folgen kann? Ich muss daher anders kommunizieren, um Kommunikationsbarrieren abzubauen und Teilhabe zu gewährleisten.
Eigenständige Teilhabe durch barrierefreie Kommunikation
Teilhabe bedeutet ein Eingebundensein in die Gesellschaft, um diese in weiterer Folge auch mitgestalten zu können. Wir leben in einer fortschrittlichen und digitalen Informationsgesellschaft, zu der längst nicht alle Menschen einen Zugang haben. Durch eine barrierearme Umwelt werden Menschen mit Behinderungen selbstständig und ohne fremde Hilfe in die Lage versetzt, sich Informationen anzueignen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Aus Sicht der NutzerInnen untergliedert sich die Zugänglichkeit zu Informationen in fünf Aspekte: Auffinden, Wahrnehmen, Verstehen, Behalten und Handeln (vgl. Maaß/Rink 2020: Handbuch Barrierefreie Kommunikation). Wenn diese Schritte alle verstanden und verarbeitet werden können, so ist ein Handeln und damit Teilhabe möglich. Darüber hinaus bleiben noch weitere Ressourcen übrig, um auch vorhandene Wissensbestände zu verknüpfen. Gibt es zu viele (kommunikative) Barrieren in der Zugänglichkeit zu Informationen, können diese kaum behalten und weiterverarbeitet werden. Sind keine Wissensressourcen vorhanden, die mit dem neu Gelernten verknüpft werden können, so ist jede neue Information kaum von großem Nutzen.
UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz als gesetzliche Grundlage
Dafür, Kommunikation für viele Zielgruppen möglichst barrierefrei bzw. barrierearm zu gestalten und auf diese Weise mehr Teilhabe zu ermöglichen, gibt es eine gesetzliche Grundlage: Österreich hat bereits 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Mit diesem völkerrechtlichen Vertrag verpflichtet sich der Staat, die Forderungen wahr zu nehmen und in nationale Gesetze umzuwandeln. "Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern." (UN-BRK, Artikel 1).
Die Gesetzesgrundlage auf nationaler Ebene ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. "Ziel dieses Gesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern." (BGStG, § 1.). Diskriminierung lässt sich unter anderem durch umfassende und barrierearme Kommunikation bestmöglich verhindern.
Die Vielfalt der barrierefreien Kommunikation
In der UN-BRK umfasst die barrierefreie Kommunikation "Sprachen, Textdarstellung, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck, barrierefreies Multimedia sowie schriftliche, auditive, in einfache Sprache übersetzte, durch Vorleser zugänglich gemachte sowie ergänzende und alternative Formen, Mittel und Formate der Kommunikation, einschließlich barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnologie." (UN-BRK, Artikel 2). In der Bildungspraxis bedeutet dies zum Beispiel, bei Einladungen zu Bildungsveranstaltungen eine entsprechende Sprache (Leichte Sprache), größere Schriftgrößen und gut sichtbare Schriftfarben und Kontraste zu wählen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen können Menschen mit Hörbeeinträchtigungen durch eine induktive Höranlage oder gehörlose Menschen durch GebärdensprachtdolmetscherInnen gut unterstützt werden. Aufzeichnungen von Webinaren, die auf Videoplattformen nachgesehen werden können, können mittels Untertitelung auch von hörbeeinträchtigten Menschen genutzt werden. Um demnach barrierefrei zu kommunizieren und möglichst viele Personen mit je unterschiedlichen Kommunikationsbedürfnissen zu erreichen, ist es nötig auch diese angesprochenen Elemente in die Kommunikation miteinzubeziehen.
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