ESF-Call: Tirol sucht Einrichtungen zur Beratung für zugewanderte Personen
Beratung für geflüchtete Menschen und MigrantInnen
Übergeordnetes Ziel ist es, Asylberechtigten/Subsidiär Schutzberechtigten, die beim AMS Tirol vorgemerkt sind, eine Beschäftigung zu ermöglichen. Auch AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sowie Personen mit Migrationshintergrund, die aufgrund von Sprache und geringer Qualifizierung keine Arbeit finden, sind Zielgruppen im Rahmen der Ausschreibung. Frauen gelten hierbei als bevorzugte Adressatinnen.
Durch das ausgeschriebene Projekt sollen die jeweiligen Zielgruppen eine intensive und ggf. mehrsprachige Betreuung und Beratung durch eine Beratungs- bzw. Betreuungseinrichtung bekommen. Diese soll u.a. ein Clearing der Ist-Situation, eine berufliche Perspektivenentwicklung und Aktivitätenplanung zur Verfügung stellen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit vorbereiten, durchführen und begleiten. Die Einrichtung soll die TeilnehmerInnen auch nachbetreuen, wenn diese eine Arbeitsstelle gefunden haben.
Als Indikator für das Erreichen der Ziele gilt, dass mindestens 35% der TeilnehmerInnen einen Arbeitsmarkterfolg aufweisen müssen. Als Arbeitsmarkterfolg gilt es, wenn die TeilnehmerInnen eine Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt aufgenommen haben oder an einer arbeitsmarktpolitischen Folgemaßnahme teilnehmen.
Einreichfrist endet am 20. August
Das Call-Budget beträgt 1.700.000,00 Euro, die Einreichfrist endet am 20. August 2020. Der früheste mögliche Förderbeginn ist der 1. Jänner 2021.
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